nach nochmaligen durchlesen kapier ich jetzt gar nix mehr
was ist denn das hier: 0,8 vg aus 500?
das kann doch nicht so schwer sein. weiss ich, ich stehe aber total aufm schlauch
ok dann muss ich jetzt mal chefe fragen, was er abrechnen will, denn mehrvergleich habe ich in den zwei jahren wo ich hier bin noch nie abgerechnet
ich danke euch für eure hilfe:o)
ich habe hier folgende sache zu beabreiten: außergerichtlich gegenstandwert hier: 1209,10 € arbeitgeber zahlt nicht verfahren arbeitsgericht gegenstandswert vefahren 1.509,10/vergleich 2.057,10 € es wird sich verglichen ich rechne wie ab? ich habe zwei varianten: Gegenstandswert: 1.209,10 € Geschäft...
Im Normallfall werden die Gerichtsksten doch mit 5 % verzinst oder nicht? In dem Kfb steht doch immer drin, weiterhin wurden .... € an Gerichtskosten hinzugesetzt. Daher weiss ich eben nicht, mit oder ohne:o( Zinsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier eine Akte auf dem tisch liegen in der ich einen Kostenausgleichungsantrag stellen soll bezüglich gezahlter GERICHTSKOSTEN.Muss ich hier überhaupt einen Kosteanusgleichungsantrag nach 106 stellen? da gibt es doch imemr diesen schönen abschließenden Zusatz...
klagerücknahme unsererseits weil gegner gezahlt beschluss ist ergangen in dem steht dass das verfahren durch erledigungserklärung beendet wurde in einem anderen verfahren bekam ich die terminsgebühr auch dann als der termin aufgehoben wurde weil eine einigung erzielt wurde. 307 ZPO 495 a ZPO anwendb...
Bekomme ich die Terminsgebühr auch dann, wenn der Termin gar nicht stattgefunde hat? Hab ich noch nie was von gehört. Wer kann helfen?
Termin wurde bestimmt, aber dann wieder aufgehoben.