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von schebi
15.04.2024, 16:01
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?
Antworten: 11
Zugriffe: 366

Re: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?

Ich verstehe nicht, wieso dann trotzdem die öffentliche Zustellung später für unwirksam erklärt werden sollte? Es kommt halt nicht drauf an, ob Ihr die öff. Zustellung wider besseres Wissen erwirkt habt, sondern ob zum Zeitpunkt der Zustellung deren Voraussetzungen objektiv vorlagen. Wenn sich im N...
von schebi
14.04.2024, 17:55
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?
Antworten: 11
Zugriffe: 366

Re: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?

Nach meiner Erfahrung verlangen die Gerichte häufig mehr als nur eine EMA. Da wurde in meinen Fällen z.B. auch um Mitteilung gebeten, ob man Infos bei Nachbarn, beim Arbeitgeber, dem Vermieter eingeholt hat. Wenn mir die nicht bekannt waren, habe ich das so mitgeteilt und dargelegt, aus welchen Grü...
von schebi
12.04.2024, 23:13
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?
Antworten: 11
Zugriffe: 366

Re: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?

OK Danke. In unserem Fall haben wir ja die Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass er nicht unter der Adresse gemeldet war/ist, wo er gewohnt hat. Wenn die öffentliche Zustellung bewilligt wird, haben wir dann trotzdem das Risiko, dass die öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt ...
von schebi
12.04.2024, 16:17
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?
Antworten: 11
Zugriffe: 366

Kann eine öffentliche Zustellung nachträglich für unwirksam erklärt werden?

Wir müssen eine Klage gegen einen Schuldner einreichen, der nicht auffindbar ist. Eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt, dass er unter seiner Wohnadresse nicht gemeldet ist, haben wir. Wir gehen davon aus, dass die Klage öffentlich zugestellt wird. Aber: Ich habe mal gehört, dass eine öffentliche...
von schebi
28.03.2024, 16:43
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Nur Vollstreckungsauftrag mit Modul K möglich?
Antworten: 7
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Re: Nur Vollstreckungsauftrag mit Modul K möglich?

Achso, das alte sehe ich nicht mehr, im neuen ist es L und nicht K. Die alte Vollstreckung war dann ja bisschen sinnlos nur auf Vak wenn man weiss, dass er was hat OK, dann nehmen wir das neue Formular "Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher": Dort kreuzen wir im Modul L nur das ...
von schebi
28.03.2024, 16:33
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?
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Zugriffe: 1774

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Bei der Beantragung einer Zwangssicherungshypothek:

Muss man in dem Antrag jetzt gar keinen Höchstzinssatz mehr angeben?
Ich habe dazu widersprüchliches gelesen?
Ist der Höchstzinssatz im Antrag noch erforderlich?

Danke.
von schebi
25.03.2024, 13:54
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Nur Vollstreckungsauftrag mit Modul K möglich?
Antworten: 7
Zugriffe: 918

Re: Nur Vollstreckungsauftrag mit Modul K möglich?

paralegal6 hat geschrieben:
25.03.2024, 13:26
Achso, das alte sehe ich nicht mehr, im neuen ist es L und nicht K. Die alte Vollstreckung war dann ja bisschen sinnlos nur auf Vak wenn man weiss, dass er was hat
Aber hat denn jemand eine Antwort auf Beitrag Nr.1 ?
von schebi
25.03.2024, 13:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?
Antworten: 17
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Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Und was ist, wenn der Gläubiger insgesamt mehrere Titel gegen den Schuldner hat, z.B. einen Titel mit 500 Euro einen Titel mit 200 Euro und einen Titel mit 100 Euro. Zusammen liegen die Titel ja insgesamt über der 750 Euro Grenze. Kann der Gläubiger dann eine Zwangssicherungshypothek auf das Grundst...
von schebi
25.03.2024, 13:23
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?
Antworten: 17
Zugriffe: 1774

Re: Titel mit 500 €; Wie Grundstück pfänden?

Pfändung heißt noch nicht Verwertung. Die Frage ist immer, wie realistisch im konkreten Fall eine Verwertung in absehbarer Zeit ist und ob evtl. aussichtsreichere Alternativen existieren. Ja, aber die Pfändung macht ja schon Sinn. Dann kann der Gläubiger wenigstens sicher sein, dass er das Geld irg...