Hallo!
Ja, das kann er. Den Vermerk am Ende kann man jedoch nicht ändern. Er bleibt auf den ursprünglichen Notar ausgestellt (jedenfalls bei uns). Der Vertreter kann das dann aber anpassen.
LG
Die Suche ergab 1 Treffer
- 03.02.2023, 16:17
- Forum: Rsprg. Notariat Allgemein
- Thema: UVZ
- Antworten: 2
- Zugriffe: 76655