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- 26.06.2022, 12:27
- Forum: Insolvenz
- Thema: Forderungsanmeldung für Verstorbenen
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Re: Forderungsanmeldung für Verstorbenen
Die Forderung geht auf den Erben über und dieser ist der neue Gläubiger. Wenn der Erbschein fehlt, wird der Verwalter die Forderung bis zur Vorlage des Erbscheins bestreiten. Ich hatte als Tabellensachbearbeiterin mal so einen Fall. Die Erbin hatte sich erst telefonisch gemeldet, weil ihr der Erbsch...
- 26.06.2022, 12:09
- Forum: Insolvenz
- Thema: Anmeldung Insolvenzforderungen
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1254
Re: Anmeldung Insolvenzforderungen
Durch das Anmelden der Forderung aus einer Rechnung wird ein Titel geschaffen. Sollte der Schuldner nicht die Restschuldbefreiung erlangen, kannst Du die ZV mit dem Tabellenauszug beantragen.