Also es geht in den Auskunftspflichten nur um die Höhe der Forderung an den Schuldner und nicht um die Höhe von dessen Forderung an den Drittschuldner, die ja meinem Verständnis gepfändet wird?
Zu schade, trotzdem vielen Dank für die Antworten!
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- 12.09.2022, 11:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Kontopfändung - Auskunftspflichten des Drittschuldners
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- 08.09.2022, 15:04
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Kontopfändung - Auskunftspflichten des Drittschuldners
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Kontopfändung - Auskunftspflichten des Drittschuldners
Habe leider (bisher) keine klare Antwort finden können, daher frage ich hier; Bei einer Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO muss der Drittschuldner ja nach Abs. 1 Nr. 1 angeben ob und inwieweit er die (gepfändete) Forderung anerkennt. Ich habe bisher das "inwieweit" dahingehend verstand...