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von Laura_Marquardt99
22.03.2023, 10:04
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldpfändung (Rente)
Antworten: 3
Zugriffe: 425

Re: Taschengeldpfändung (Rente)

Tigerle hat geschrieben:
22.03.2023, 08:27
Wenn, dann ist der Ehemann der Drittschuldner, denn Deine Mandantin hat ja keinen Anspruch gegen die Rentenkasse auf Taschengeldzahlung. Hast Du schon durchgerechnet, ob der Taschengeldanspruch pfändbar ist?

Wie genau kann ich das durchrechnen ? :)
von Laura_Marquardt99
21.03.2023, 12:06
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Taschengeldpfändung (Rente)
Antworten: 3
Zugriffe: 425

Taschengeldpfändung (Rente)

Hi, benötige mal eure Hilfe. Ich habe die Möglichkeit eine Taschengeldpfändung bzgl. einem Ehegatten zu machen. Allerdings ist dieser schon in Rente. Taschengeldpfändungen sind ja nur bedingt pfändbar. Soll ich dann die Rentenkasse als Drittschuldner angeben oder den Ehegatte selbst? Er bekommt ca. ...