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- 05.11.2020, 17:20
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Urkundseingang Besonderheiten Geldwäschegesetz
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Urkundseingang Besonderheiten Geldwäschegesetz
Ich brauche eure Hilfe: Der "normale" Urkundseingang ist ja klar. Wie aber wird er im Hinblick auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes ergänzt, also wenn ihr z. B. einen Grundstückskaufvertrag habt? Wenn man nur zwei natürliche Personen als Beteiligte hat, kann man ja einfach schreibe...