Dem Schuldner müssen ja die kompletten Kosten mitgeteilt werden, falls er befreiend an den Gerichtsvollzieher zahlen möchte.
Und da gehört die Hebegebühr natürlich mit dazu.
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- 17.01.2020, 13:54
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- Thema: GVZ-Gebühren, richtig?
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- 16.01.2020, 18:36
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- Thema: GVZ-Gebühren, richtig?
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Re: GVZ-Gebühren, richtig?
Die Berechnung sieht ganz verdächtig nach der Kostenrechnung für die Ladung an die Schuldner aus. Daher auch die Hebegebühr. Die Doku KV 700 ist vermutlich die Antragsabschrift die wohl nur einmal vorlag, aber 2-fach benötigt wird (bei 2 Schuldnern). Aber die Kostenrechnung als solche wäre dann für...
- 16.01.2020, 16:14
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Re: GVZ-Gebühren, richtig?
Wenn nur der Pfändungsauftrag erledigt wurde, dürfen auch nur die bis dahin entstandenen Kosten abgerechnet werden, KV 604, 208, 711 und 716. Erst nach Erledigung des VAK-Verfahrens werden die Kosten für diesen Auftrag berechnet, KV 100, 604 oder 260, 208, evtl. 700, 711, 716 und evtl. 701. KV 208 f...
- 15.01.2020, 14:16
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Re: GVZ-Gebühren, richtig?
KV 100 erschließt sich mir nicht. Musste ein Titel zugestellt werden? Im Pfändungsverfahren bei zwei Schuldnern fällt die Gebühr KV 604 zweimal an. Eine Hebegebühr KV 430 fällt nur bei Entgegennahme einer Zahlung an. Der Versuch der gütlichen Erledigung KV 208 fällt bei Gesamtschuldnern nur einmal a...