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- 23.12.2018, 09:42
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG für Einholung Drittauskünfte
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Re: Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG für Einholung Drittauskünfte
Der BGH hat diese Frage mittlerweile mit Beschluss vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen I Z B 120/17 entschieden : Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs.2 Satz 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr.1 RVG, für die dem Rechts...