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- 10.01.2019, 10:53
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Unfall/Abrechnung
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Re: Unfall/Abrechnung
Gegenstandswert ist die Summe aller Hauptforderungen, die mit der Klage geltend gemacht wurden. Die RA-Gebühren gehören nicht dazu. Das Schmerzensgeld nur, wenn es auch Gegenstand der Klage war. Verstehe ich das richtig, dass Unkosten und Gutachterkosten auch zu den Hauptforderungen zählen? Hmm.. S...
- 10.01.2019, 10:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Unfall/Abrechnung
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Re: Unfall/Abrechnung
Wasich noch vergessen habe, dass auch noch 500,00 Schmerzensgeld von der Vers. überwiesen wurde. Kann ich das auch auf den Gegenstandswert anrechnen?
- 10.01.2019, 10:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Unfall/Abrechnung
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Unfall/Abrechnung
Hallo Ihr Lieben, in der folgenden Angelegenheit geht es um einen Autounfall. Wir haben zunächst versucht die Sache außergerichtlich zu klären, als dies scheiterte, haben wir bereits Klage beim Gericht eingereicht. Kurz nachdem wir Klage einreichten, erklärte sich die Vers. dann doch bereit zu zahle...
- 14.12.2018, 09:27
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
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Re: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
Wenn Ihr für das Mahnverfahren bzw. den Widerspruch keine PKH beantragt habt, dann kann das Gericht hierfür auch keine PKH bewilligen. Dein Chef müsste doch wissen, ohne Antrag keine positive Entscheidung möglich. Im übrigen z.B. hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ags-...
- 13.12.2018, 17:08
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
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Re: Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
Ich bin irritiert...Verwaltungssache? Widerspruchsverfahren gegen Jobcenter-Bescheide sind sozialrechtliche Angelegenheiten, die nach 2302 (Rahmengebühr) abgerechnet werden. Unabhängig davon gibt es eine Geschäftsgebühr Nr. 3200 überhaupt nicht. Bitte also zunächst Sachverhalt richtig darstellen. I...
- 13.12.2018, 17:05
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
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Re: Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
Ich bin irritiert...Verwaltungssache? Widerspruchsverfahren gegen Jobcenter-Bescheide sind sozialrechtliche Angelegenheiten, die nach 2302 (Rahmengebühr) abgerechnet werden. Unabhängig davon gibt es eine Geschäftsgebühr Nr. 3200 überhaupt nicht. Bitte also zunächst Sachverhalt richtig darstellen. I...
- 13.12.2018, 16:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
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Übernahme von Kosten, Einigungsgebühr?
Hey, kurz vor Feierabend noch eien kleine Frage :roll: In einer Verwaltungssache hat das Jobcenter erklärt, dass Sie 11% der Kosten des Widerspruchsverfahrens übernehmen würden, wenn denn der Widerspruch erfolgreich war. Der Widerspruch war erfolgreich. Der Streitwert beläuft sich auf 12.604,04 €. M...
- 12.12.2018, 12:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
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Re: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
Ich nehme das zurück, du hast Recht!! Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil
Vielen Dank, hast mir auf jeden Fall weitergeholfen :*
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
- 12.12.2018, 12:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
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Re: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
Wenn Ihr für das Mahnverfahren bzw. den Widerspruch keine PKH beantragt habt, dann kann das Gericht hierfür auch keine PKH bewilligen. Dein Chef müsste doch wissen, ohne Antrag keine positive Entscheidung möglich. Im übrigen z.B. hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/ags-...
- 12.12.2018, 12:03
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
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Re: Mahnverfahren, Klage, Beschwerde
"Für die I Instanz wurde PKH gewährt, soweit wir uns gegen die Inanspruchnahme eines eine Forderung von 492,54 € übersteigenden Betrages verteidigen." Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen. Ich verstehe diesen Satz so, dass man über PKh erst abrechnen kann, wenn der Betrag höhe als 4...