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- 14.08.2019, 15:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: GK
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Re: GK
Du kannst das mit den GK ja im KFA einbauen um auf Nummer sicher zu gehen.. Im Rechtsstreit xy ./. xy wird beantragt, die nachstehend aufgeführten Kosten sowie nicht erfasste Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse gemäß § 104 ZPO festzusetzen. Weiter wird beantragt, dem Antragsteller eine vollstreck...
- 14.08.2019, 15:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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- 14.08.2019, 15:33
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: GK
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- 14.08.2019, 15:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: GK
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- 14.08.2019, 15:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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Re: GK
Die Gegenseite hat anerkannt die Kosten des Verfahrens zu begleichen.
Kann man die Erstattung der 371 € nicht im Wege der Kostenfestsetzung beantragen? Aber ich wüsste leider nicht wie ..
- 14.08.2019, 14:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: GK
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GK
Hey. Wir haben in einem Verfahren, was sich durch Einigung erledigt hat, die Gerichtskosten im Voraus gezahlt (iHv. 1113,00€) (3-fache Gebühr) das Gericht hat uns dieses Geld jetzt wieder zurückerstattet aber 371 € auf die Gerichtskostenschuld der Ggs. angerechnet. Somit haben wir nur 741,00 zurückb...
- 02.08.2019, 13:57
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr ja oder nein?
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Terminsgebühr ja oder nein?
HI, Das Gericht hat einen Termin anberaumt. Alle Beteiligten sind nicht erschienen. Das Gericht hat trotzdem entschieden und schrieb sinngemäß im Urteil: " Das Gericht hat trotz das alle Beteiligten nicht erschienen sind, über die Sache entschieden, da eine ordnungsgemäße Ladung an die Beteilig...
- 02.08.2019, 10:30
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung PKH Vergütung
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Re: Anrechnung PKH Vergütung
Du rechnest die halbe GG zunächst auf die Differenz an, und nur den Rest auf die VG, die Du aus der Staatskasse beantragst. Es reicht aber auch, im PKH-Antrag die Zahlung anzugeben. Der RPfl/Kostenbeamte dürfte korrekt anrechnen. Ich glaube irgenwie hab ich nicht genau erläutert.. Es geht darum das...
- 02.08.2019, 09:50
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung PKH Vergütung
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Re: Anrechnung PKH Vergütung
Streitwert liegt bei 5000 €Adora Belle hat geschrieben: ↑02.08.2019, 09:46Du musst anrechnen, aber wenn der Streitwert über 4.000 € liegt, darfst Du zuerst auf die Differenzvergütung anrechnen, um den PKH-Anspruch gegen die Staatskasse nicht zu schmälern.
- 02.08.2019, 09:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung PKH Vergütung
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Re: Anrechnung PKH Vergütung
Also nach PKH Vergütung § 49 bekommen wir 421,38 € nach Regelvergütung 492,54 die Differenz ist 71,16 €. Und Ich rechen jetzt 71,16 an?