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- 21.11.2018, 11:53
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
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Re: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
Denn eigentlich ist es ja egal, ob ich die Gebühr jetzt noch geltend mache, denn entstanden sind unsere Kosten doch, da der Schuldner mit seinen Zahlungen in jedem Fall in Verzug oder sehe ich das falsch?
- 21.11.2018, 11:48
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
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Re: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
Nein die Zahlungsaufforderung ging erst nach Mitteilung der ersten Zahlung durch den Mdt. raus und hierbei haben wir aber aus Versehen noch keine Gebühr berechnet. Aber wenn ich jetzt noch über den Restbetrag (Mahnkosten, Verzugspauschale + Zinsen) auffordere, dann kann ich doch trotzdem noch die Ge...
- 21.11.2018, 11:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
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Re: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
Nochmals ein paar Infos zum Sachverhalt: - Auftrag wurde von Mdt. erteilt am 11.10. - Schuldner hat am 23.10. die erste Rechnung bezahlt --> dann haben wir den Schuldner zur Zahlung der Restforderung aufgefordert - haben hierbei aber versehentlich unsere Kosten noch nicht geltend gemacht :oops: - Sc...
- 21.11.2018, 11:06
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
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Re: Hauptforderung bezahlt, Zinsen offen
Hallo, ich hätte hierzu auch mal eine Frage: In einer Sache hat der Schuldner die HF an den Mdt. bezahlt. Offen sind jetzt noch die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 + die Zinsen. Mit dem Mdt. wurde vereinbart, dass ich über den Restbetrag nun noch eine Zahlungsaufforderung machen soll. Jedoch bere...
- 15.11.2018, 10:22
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Rechtsschutzversicherungen verweigern Vergleichsmehrwert
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Re: Rechtsschutzversicherungen verweigern Vergleichsmehrwert
Ja eigentlich schon, aber Chef will unbedingt auf den Mehrwert hinweisen. Dann so:
"Wir bitten um Deckungszusage für den Abschluss eines Vergleichs. Auf den Vergleichsmehrwert wird hingewiesen."
Das müsste doch auch reichen oder ?
"Wir bitten um Deckungszusage für den Abschluss eines Vergleichs. Auf den Vergleichsmehrwert wird hingewiesen."
Das müsste doch auch reichen oder ?
- 15.11.2018, 09:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Rechtsschutzversicherungen verweigern Vergleichsmehrwert
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Re: Rechtsschutzversicherungen verweigern Vergleichsmehrwert
Hallo hierzu hätte ich auch eine Frage: Wie schreibt ihr das, wenn ihr für einen Vergleich bzw. für den Abschluss eines Mehrvergleichs um Deckungszusage bittet? Gibt es da eine spezielle Formulierung oder reicht, wenn ich folgendes schreibe: "Namens und im Auftrag Ihres VN bitten wir um Deckung...
- 24.10.2018, 08:28
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- Thema: Jobwechsel?
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Re: Jobwechsel?
Ja genau das ist ja bei mir auch das Problem, dass ich mich mittlerweile so "klein" fühle hier, weil ich das Gefühl habe ich kann nichts und ich bin nichts und die Kollegin immer alles besser macht usw.
- 23.10.2018, 16:11
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- Thema: Jobwechsel?
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Re: Jobwechsel?
Ja ich muss sagen bei mir z. B. gibt es ja auch wieder diese Momente, wo es wieder etwas besser ist, das sind dann die, da wo ich echt wieder hin- und her überlege. Aber man muss ja schauen, ob man langfristig mit der Situation klarkommt.
- 23.10.2018, 14:09
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- Thema: Jobwechsel?
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Re: Jobwechsel?
Das ist echt immer eine schwierige Situation.
- 23.10.2018, 13:37
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- Thema: Jobwechsel?
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Re: Jobwechsel?
Na gut aber das Risiko hat man ja eigentlich immer. Dann dürfte man ja nie was neues anfangen und müsste ewig in derselben Kanzlei sein.