Dann schaue ich mir das morgen nochmal genauer an.
Vielen lieben Dank, Adora Belle
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- 30.01.2019, 15:33
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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- 29.01.2019, 18:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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Re: Gebühren bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Danke, mein Gedanke war auch, dass ich für die WE keine gesonderte Gebühr abrechnen kann. Empfindest du es denn als richtig, dass der Mdt. die Rechnung bekommt oder müsste hier eigentlich die Familienkasse zahlen? Die hat ja erst auf unser Einschreiten reagiert. Wobei die vermutlich sagen werden, da...
- 29.01.2019, 16:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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- Zugriffe: 797
Gebühren bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Liebe Kollegen, ich habe hier eine Kopfschmerz-Akte, die ich seit Anfang des Jahres immer wieder von einer Seite auf die andere lege, da ich keine Lösung finde :-? Es geht dabei um folgendes: Mdt. soll Kindergeld erstatten an die Familienkasse und hat sich natürlich nicht gekümmert, die ZV wurde ang...
- 27.11.2018, 16:28
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: SW Vergleich höher als SW Verfahren
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Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren
Super, danke für Eure Rückmeldung!
- 27.11.2018, 15:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: SW Vergleich höher als SW Verfahren
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Re: SW Vergleich höher als SW Verfahren
Ok, danke.
Dann würde ich wohl wie folgt abrechnen:
3100 nach 6.600 €
3101 nach 2.200 €
3104 nach 8.800 €
1003 nach 6.600 €
1000 nach 2.200 €
Auslagen etc.
Wäre das korrekt?
Dann würde ich wohl wie folgt abrechnen:
3100 nach 6.600 €
3101 nach 2.200 €
3104 nach 8.800 €
1003 nach 6.600 €
1000 nach 2.200 €
Auslagen etc.
Wäre das korrekt?
- 27.11.2018, 15:00
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: SW Vergleich höher als SW Verfahren
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SW Vergleich höher als SW Verfahren
Liebe Kollegen, ich habe ein Problem mit einer Abrechnung und niemanden zur Hand, der helfen kann. Sachverhalt ist folgender: Es geht um eine Kündigung. Im GT hat man sich auf eine Abfindung i. H. v. 6.400 € geeinigt. Im Protokoll steht zu den Streitwerten: „Für das Verfahren im Allgemeinen 6.600 € ...
- 09.11.2018, 12:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
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Re: OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
Dann rechne ich jetzt wie folgt ab:
5100
5103
7000
7002
5109
5115
5113
7000 (wir haben zweimal die Akte zur Einsicht gehabt)
7002
Auslagen + Post + Ust.
Richtig?!
5100
5103
7000
7002
5109
5115
5113
7000 (wir haben zweimal die Akte zur Einsicht gehabt)
7002
Auslagen + Post + Ust.
Richtig?!
- 09.11.2018, 08:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
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Re: OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
Die Rechtsbeschwerde wurde damit begründet, dass nicht innerhalb der 5-Wochen-Frist die Gründe für den Beschluss zur Akte gereicht wurden, was entsprechend den Vorschriften zur Revision (§ 338 Nr. 7 i. V. m. § 275 I 2 StPO) als absoluter Beschwerdegrund zu sehen sein dürfte. Daraufhin wurde dann der...
- 08.11.2018, 16:55
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
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OWi-Verfahren inkl. Beschwerdeverfahren
Liebe Kolleginnen/Kollegen, ich habe hier eine OWi-Sache, in der ich mir nicht so ganz sicher bin mit der Abrechnung. Wir haben Einspruch eingelegt für den Mdt., die Sache wurde an das AG abgegeben und es erging ein Beschluss ohne Verhandlung. Gegen den Beschluss sollten wir dann Rechtsbeschwerde ei...
- 28.09.2018, 10:38
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Ausfüllhilfe PfÜb
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Ausfüllhilfe PfÜb
Liebe Kolleginnen/Kollegen, ich habe ein Problem beim ausfüllen des PfÜb-Formulars - vorab, ich habe hier kein dafür geeignetes Programm und muss alles händisch eintragen: Laut VB habe ich Verfahrenskosten i. H. v. 403,28 €, die ab dem 02.11.16 mit 5% ü. BZ verzinst werden und ich habe die vorger. R...