Hallo Zusammen,
eine Zusatzgebühr erhält man nur, wenn eine Einstellung oder Einspruchsrücknahme erfolgt ist. Ansonsten diese Gebühr nicht angefallen, d.h. bei Dir wird eventuell nur der Bußgeldbescheid abgeändert in eine höhere Geldbuße. Dies rechtfertigt jedoch keine Zusatzgebühr.
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- 30.06.2020, 11:25
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Zusatzgebühr Absehen Fahrverbot u. erhöhtes Bußgeld
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