Die Suche ergab 1852 Treffer
- 28.02.2019, 15:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4802
Re: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
Ob immer die Regelgebühr von € 300,00 bei Geschäfts- und Verfahrensgebühr entstanden sind, muss Gaby Schlechte entscheiden. Insoweit sind alle Kriterien des § 14 RVG zu berücksichtigen. Dazu sage ich hier bewusst nichts, weil man das nur anhand des Akteninhalts bestimmen kann.
- 28.02.2019, 15:00
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4802
Re: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
Für das Widerspruchsverfahren die 2302 und 7002 stimmt:-) Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens ist auf die Verfahrens 3102 zur Hälfte (max. € 175,00) anzurechnen. Terminsgebühr sehe ich bei deinem geschilderten Sachverhalt nicht. Die Ziffern 1-3 zu 3106 passen nicht und dass ein Termin sta...
- 28.02.2019, 14:54
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Doppelte VKH erhalten - Rückzahlung
- Antworten: 1
- Zugriffe: 815
Re: Doppelte VKH erhalten - Rückzahlung
Das Ordnungsgeldverfahren ist mE eine eigene Angelegenheit nach § 18 RVG.
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 48909.html
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 48909.html
- 28.02.2019, 14:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kosten Ermittlungsverfahren
- Antworten: 6
- Zugriffe: 938
- 27.02.2019, 16:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
- Antworten: 6
- Zugriffe: 4802
Re: Abrechnung Sozialrecht mit Klagerücknahme
Hallo und willkommen hier im Forum.
Es ist hier üblich, einen Abrechnungsvorschlag zu machen, über den wir dann diskutieren können.
Also, probiere es mal.
Es ist hier üblich, einen Abrechnungsvorschlag zu machen, über den wir dann diskutieren können.
Also, probiere es mal.
- 27.02.2019, 12:28
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Tätigkeit vor Bewilligung PKH
- Antworten: 11
- Zugriffe: 2429
Re: Tätigkeit vor Bewilligung PKH
Du könntest doch einfach mal probieren, vorab vom Gericht telefonisch Auskunft zu kriegen, so als rein generelle Frage.
Hier bei unserem AG sagen die Rechtspfleger immer, dass man ruhig anrufen soll, um ggf. etwas vorab zu klären und später umfangreiche Korrespondenz zu vermeiden.
Hier bei unserem AG sagen die Rechtspfleger immer, dass man ruhig anrufen soll, um ggf. etwas vorab zu klären und später umfangreiche Korrespondenz zu vermeiden.
- 27.02.2019, 11:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung
- Antworten: 16
- Zugriffe: 4342
Re: Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung
Wie hoch wären denn die Anwaltsgebühren insgesamt?
Unabhängig davon meine Meinung: Wenn jemand im Monat nach Abzug seiner Verbindlichkeiten 600 € zur freien Verfügung hat, kann er davon auch 300 € Raten zahlen.
Unabhängig davon meine Meinung: Wenn jemand im Monat nach Abzug seiner Verbindlichkeiten 600 € zur freien Verfügung hat, kann er davon auch 300 € Raten zahlen.
- 27.02.2019, 10:57
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung
- Antworten: 16
- Zugriffe: 4342
Re: Rücknahme PKH nach PKH-Bewilligung
Naja, aber ihr müsst bedenken, dass ihr dann das Risiko habt, dass die Ratenzahlung nicht pünktlich/regelmäßig erfolgt. Bei der Staatskasse habt ihr sicheren Zahlungseingang. Ganz ehrlich verstehe ich auch nicht, dass ihr die Raten zu hoch sind. Wenn sie alle Zahlungsverpflichtungen angegeben hat, i...
- 27.02.2019, 10:54
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Tätigkeit vor Bewilligung PKH
- Antworten: 11
- Zugriffe: 2429
Re: Tätigkeit vor Bewilligung PKH
Ich würde sagen, für einen weiteren Termin nach PKH-Bewilligung ist die TG entstanden und von der Staatskasse auch zu übernehmen.
- 27.02.2019, 09:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Klagerücknahme SozialR
- Antworten: 3
- Zugriffe: 509
Re: Klagerücknahme SozialR
Dann haben Sie mE auch für alle drei zu zahlen.
Sie sollen dir doch mal genau darlegen, weshalb für die Rücknahme nicht gezahlt wird trotz vorliegender Kostenzusage. Zumal es hier doch allenfalls um die Erhöhung nach 1008 gehen dürfte.
Sie sollen dir doch mal genau darlegen, weshalb für die Rücknahme nicht gezahlt wird trotz vorliegender Kostenzusage. Zumal es hier doch allenfalls um die Erhöhung nach 1008 gehen dürfte.