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von c-g15
01.03.2016, 16:17
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: KFB beantragen als Terminsbevollmächtigter?
Antworten: 12
Zugriffe: 1528

Re: KFB beantragen als Terminsbevollmächtigter?

Hat der Mandant sich vorher selbst vertreten oder hatte er einen Prozessbevollmächtigten und ihr seid nur zu dem Termin gegangen?
von c-g15
01.03.2016, 15:13
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Sozialrecht
Antworten: 1
Zugriffe: 251

Re: Abrechnung Sozialrecht

Nach 2302 VV = Betragsrahmengebühr
von c-g15
01.03.2016, 14:09
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gebühr für einen MAhnbescheid
Antworten: 9
Zugriffe: 1229

Re: Gebühr für einen MAhnbescheid

Genau verstehe es auch so, dass der Gegner zu viel gezahlt hat.
von c-g15
01.03.2016, 13:12
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gebühr für einen MAhnbescheid
Antworten: 9
Zugriffe: 1229

Re: Gebühr für einen MAhnbescheid

Sie hat doch gar nichts nachzufordern...
von c-g15
29.02.2016, 16:26
Forum: Buchhaltung / Buchführung
Thema: Umsatzsteuervoranmeldung: Firmenwagen richtig einbuchen
Antworten: 1
Zugriffe: 1064

Re: Umsatzsteuervoranmeldung: Firmenwagen richtig einbuchen

Ich würde dir empfehlen, mal bei eurem Steuerberater nachzufragen. Ich z. B. buche einmal im Jahr einen Betrag X (den mir der Steuerberater sagt) unter "Eigenverbrauch PKW" - als Bruttobetrag.
von c-g15
29.02.2016, 16:22
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Inhalt des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung
Antworten: 13
Zugriffe: 1660

Re: Inhalt des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung

Nein du hast doch den Verfahrenswert = 1.000 EUR plus Mehrvergleichswert = 1.000 EUR, ergibt in der Summe 2.000 EUR.
von c-g15
29.02.2016, 15:03
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Streitwert Widerspruch gegen Behindertenbescheied
Antworten: 1
Zugriffe: 529

Re: Streitwert Widerspruch gegen Behindertenbescheied

Das ist richtig, daher benötigst du hier keinen Gegenstandswert. Es entsteht eine Betragsrahmengebühr (50 - 640 €; Mittelgebühr = 345 €).
von c-g15
26.02.2016, 13:25
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Muss hier eine neue Akte angelegt werden?
Antworten: 7
Zugriffe: 690

Re: Muss hier eine neue Akte angelegt werden?

Nein. Die Beratungsperson = Rechtsanwalt, d. h. der Vergütungsanspruch eures Mandanten geht auf euch über. Somit musst du eine neue Akte anlegen. Ihr seid Antragsteller und müsst auch die Gerichtskosten zahlen.
von c-g15
26.02.2016, 11:47
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Muss hier eine neue Akte angelegt werden?
Antworten: 7
Zugriffe: 690

Re: Muss hier eine neue Akte angelegt werden?

Schau mal, der sollte deine Frage beantworten. § 9 BerHG Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu zahlen. Der Anspruch geht auf die Beratungspe...