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22.05.2019, 13:27
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter

Das sehe ich anders. Ein entsprechender Auftrag, nicht rechtshängige Ansprüche mit zu verhandeln kann von dem HBV gar nicht erteilt werden, da diese zum Zeitpunkt der Beauftragung des TV in der Regel noch gar nicht im Raum stehen, sondern sich erst im Termin herauskristallisieren. Auch die übliche ...
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22.05.2019, 12:34
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter

Eine unmittelbare Anwendbarkeit der Nr. 3101 VV RVG auf den Terminsvertreter scheidet m.E. aus. Wenn sich der Auftrag - wie vorliegend offenbar der Fall - auf die Vertretung in einem Termin beschränkt, dann können nur die Gebühren Nr. 3401 ff VV RVG entstehen. Für eine analoge Anwendung ist m.E. kei...
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21.05.2019, 12:31
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: 2300 erhöhen oder 3101?
Antworten: 3
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Re: 2300 erhöhen oder 3101?

Vorb. 2 Abs. 2 VV RVG regelt wofür die VG entsteht. Die Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG lässt m.E. deshalb den Rückschluss, dass erst eine Klage gefertigt werden muss nicht zu. Ein Klageentwurf kann ja z.B. auch schon im Kopf bestehen.
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21.05.2019, 12:17
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter

Ohne das ich in die entsprechende Kommentierung geschaut hätte würde ich folgendes sagen: Ich halte Nr. 3405 VV RVG für nicht einschlägig. Für eine entsprechende Anwendung von Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sehe ich anhand des Gesetzes keinen Raum. Ich würde tendenziell Nr. 3403 VV RVG für einschlägig eracht...
von ...
21.05.2019, 11:11
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter

Bei derartigen Anträgen würde man von mir folgenden Hinweis bekommen: Für den Terminvertreter ist nur eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG entstanden. Der Terminvertreter erhält eine Verfahrensgebühr die halb so hoch ist, wie die des Hauptbevollmächtigten. Diese beträgt hier 1,6 (inkl. Erh...
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17.05.2019, 16:10
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Auszugsweise Ausfertigung einer Grundstücksvollmacht
Antworten: 5
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Re: Auszugsweise Ausfertigung einer Grundstücksvollmacht

Knuddel hat geschrieben:
17.05.2019, 11:26
Und den Satz mit den weiteren Bestimmungen schreibt ihr da immer rein? Sonst würde ich den auch weg lassen.
Und warum?
Ist §49 Abs. 5 S. 2 i.V.m. §42 Abs. 3 BeurkG nicht bekannt?
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16.05.2019, 09:31
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung der Gebühren des Terminvertreters
Antworten: 6
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Re: Abrechnung der Gebühren des Terminvertreters

suitan hat geschrieben:
16.05.2019, 08:58

ist das so richtig?
Nein.

Für den Hauptbevollmächtigten ist der Tatbestand der Nr. 3401 VV RVG definitiv nicht erfüllt. Für diesen ist die Nr. 3100 VV RVG entstanden.
Eine Terminsgebühr dürfte nicht entstanden sein, weil er ja beim Termin nicht anwesend war.
von ...
15.05.2019, 10:47
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Grundschuld, Vermessung & Haftentlassung
Antworten: 2
Zugriffe: 1549

Re: Grundschuld, Vermessung & Haftentlassung

Da die Grundschuld nicht an einer Teilfläche lasten kann, muss die Bewilligung notwendigerweise schon die Bezeichnung des neuen Grundstücks enthalten oder es wird eine Identitätserklärung erforderlich sein. Da ist die Beurkundung der Grundschuld vorher m.E. doch eher witzlos. Entsprechendes gilt für...
von ...
14.05.2019, 18:16
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: SW Nachlassverfahren - Vertretung mehrerer Erben
Antworten: 4
Zugriffe: 789

Re: SW Nachlassverfahren - Vertretung mehrerer Erben

Die Erhöhungsgebühr entsteht jeweils nicht, da Gegenstandsverschiedenheit vorliegt.
Die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG muss nur zu 0,65 erfolgen.
von ...
10.05.2019, 14:11
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Terminsgebühr entstanden?
Antworten: 4
Zugriffe: 796

Re: Terminsgebühr entstanden?

Wolke187 hat geschrieben:
10.05.2019, 13:28
Also 1,2 Gebühr nur aus den 887,00 €?
Ja.
Im Übrigen war der Rechtsstreit ja bereits durch Erledigungserklärung beendet. Danach können diesbezüglich keine Gebühren mehr entstehen.