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- 22.05.2019, 13:27
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
Das sehe ich anders. Ein entsprechender Auftrag, nicht rechtshängige Ansprüche mit zu verhandeln kann von dem HBV gar nicht erteilt werden, da diese zum Zeitpunkt der Beauftragung des TV in der Regel noch gar nicht im Raum stehen, sondern sich erst im Termin herauskristallisieren. Auch die übliche ...
- 22.05.2019, 12:34
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
Eine unmittelbare Anwendbarkeit der Nr. 3101 VV RVG auf den Terminsvertreter scheidet m.E. aus. Wenn sich der Auftrag - wie vorliegend offenbar der Fall - auf die Vertretung in einem Termin beschränkt, dann können nur die Gebühren Nr. 3401 ff VV RVG entstehen. Für eine analoge Anwendung ist m.E. kei...
- 21.05.2019, 12:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: 2300 erhöhen oder 3101?
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Re: 2300 erhöhen oder 3101?
Vorb. 2 Abs. 2 VV RVG regelt wofür die VG entsteht. Die Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG lässt m.E. deshalb den Rückschluss, dass erst eine Klage gefertigt werden muss nicht zu. Ein Klageentwurf kann ja z.B. auch schon im Kopf bestehen.
- 21.05.2019, 12:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
Ohne das ich in die entsprechende Kommentierung geschaut hätte würde ich folgendes sagen: Ich halte Nr. 3405 VV RVG für nicht einschlägig. Für eine entsprechende Anwendung von Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sehe ich anhand des Gesetzes keinen Raum. Ich würde tendenziell Nr. 3403 VV RVG für einschlägig eracht...
- 21.05.2019, 11:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
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Re: KAA nebst Mehrvergleich und Terminvertreter
Bei derartigen Anträgen würde man von mir folgenden Hinweis bekommen: Für den Terminvertreter ist nur eine 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG entstanden. Der Terminvertreter erhält eine Verfahrensgebühr die halb so hoch ist, wie die des Hauptbevollmächtigten. Diese beträgt hier 1,6 (inkl. Erh...
- 17.05.2019, 16:10
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Auszugsweise Ausfertigung einer Grundstücksvollmacht
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- 16.05.2019, 09:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung der Gebühren des Terminvertreters
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Re: Abrechnung der Gebühren des Terminvertreters
Nein.
Für den Hauptbevollmächtigten ist der Tatbestand der Nr. 3401 VV RVG definitiv nicht erfüllt. Für diesen ist die Nr. 3100 VV RVG entstanden.
Eine Terminsgebühr dürfte nicht entstanden sein, weil er ja beim Termin nicht anwesend war.
- 15.05.2019, 10:47
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Grundschuld, Vermessung & Haftentlassung
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Re: Grundschuld, Vermessung & Haftentlassung
Da die Grundschuld nicht an einer Teilfläche lasten kann, muss die Bewilligung notwendigerweise schon die Bezeichnung des neuen Grundstücks enthalten oder es wird eine Identitätserklärung erforderlich sein. Da ist die Beurkundung der Grundschuld vorher m.E. doch eher witzlos. Entsprechendes gilt für...
- 14.05.2019, 18:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: SW Nachlassverfahren - Vertretung mehrerer Erben
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Re: SW Nachlassverfahren - Vertretung mehrerer Erben
Die Erhöhungsgebühr entsteht jeweils nicht, da Gegenstandsverschiedenheit vorliegt.
Die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG muss nur zu 0,65 erfolgen.
Die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG muss nur zu 0,65 erfolgen.
- 10.05.2019, 14:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Terminsgebühr entstanden?
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