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- 23.01.2018, 10:40
- Forum: Insolvenz
- Thema: Schlussverteilung
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Re: Schlussverteilung
Guten Morgen Ihr Lieben! ich bin leider auch vollkommen aufgeschmissen insolvenzrechtlich.... :roll: Ich habe eine Akte auf dem Tisch, wo mein Chef wissen möchte, ob wir da noch was machen können. Fall sieht so aus: Inso-Eröffnung 02.06.2016 RSB-Antrag zugestimmt 13.06.2016 Schlussverteilung zugest...
- 23.01.2018, 10:19
- Forum: Insolvenz
- Thema: Forderung in voller Höhe bestritten
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Re: Forderung in voller Höhe bestritten
Hallo Zusammen, im Prüfungstermin hat der Insolvenzverwalter unserer Forderung in voller Höhe bestritten. Grund: Die Forderung ist nicht (hinreichend) nachgewiesen. Urkunden i.S.v. § 174 Abs. 1 InsO (z.B. Dienstleistungsvertrag, etc.) lagen nicht bzw. nicht hinreichend bei. Das Ag München weist nun...
- 18.01.2018, 19:53
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Frage zur Zuständigkeit
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Re: Frage zur Zuständigkeit
Ok, dann musst den MB ganz normal machen, wie sonst auch, und beim Streitgericht dann eben aufpassen, dass Du das richtige angibst (Bezirk wo sich die Mietsache befindet) und natürlich AG, egal welchen Streitwert Du hast.Zippus hat geschrieben:Normale Mietwohnung kein Gewerbe
LG
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- 18.01.2018, 17:03
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Frage zur Zuständigkeit
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Re: Frage zur Zuständigkeit
Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nicht...
- 11.01.2018, 13:38
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Euer blödester Fehler?
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Re: Euer blödester Fehler?
Ich hab schon wieder das nächste... ich geh gleich einfach heim. er hat gestern im beisein einer Mandantin eine Klage fertig gemacht udn die habe ich gestern auf sein geheiß hin rausgeschickt udn jetzt stimmen die daten idn Anträgen nicht wegen der Kündigung und dem erhalt!"!!! ich heule gleic...
- 11.01.2018, 12:44
- Forum: Insolvenz
- Thema: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
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Re: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
Vielleicht könntest Du mir ja dann Bescheid geben, damit meine Wissenslücke dann auch gefüllt ist:-D
- 11.01.2018, 12:31
- Forum: Insolvenz
- Thema: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
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Re: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
Hm.. das ist echt komisch. Vielleicht versuchst Du bei Gericht anzurfen und Dir das erklären zu lassen.
Ich bin eigentlich voll Deiner Meinung und ich hätte auch die RA-Kosten dem Schuldner auferlegt.
LG:-)
Ich bin eigentlich voll Deiner Meinung und ich hätte auch die RA-Kosten dem Schuldner auferlegt.
LG:-)
- 11.01.2018, 12:23
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Euer blödester Fehler?
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Re: Euer blödester Fehler?
"Man würde mich ja mögen aber man wüsste nicht ob das noch gehen würde" Also wenn Du wegen diesem Fehler die Kündigung erhälst, dann versteh ich die Welt nicht mehr. Wie bereits des Öfteren schon angesprochen, wer arbeitet dem passieren Fehler und wer nicht arbeitet, dem können auch keine ...
- 11.01.2018, 11:44
- Forum: Insolvenz
- Thema: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
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Re: kein Kostenantrag nach Versagung der RSB?
Hallo, also die Kostenentscheidung richtet sich meiner Meinung nach auf § 4 InsO, § 91 ZPO und eben § 23 Abs. 2 GKG. Das bedeutet, dass bei Obsiegen der Schuldner für die Kosten des Versagungsantrages aufzukommen hat, mit Ausnahme der Gerichtskosten (§ 23 Abs. 2 GKG) für die der Versagungsantragstel...
- 11.01.2018, 09:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenfestsetzungsverfahren
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Re: Kostenfestsetzungsverfahren
Du musst so abrechnen, wie ich Dir oben geschrieben habe.Maya82 hat geschrieben:Wenn ich jetzt aber beim KFa die 3305 eingebe dann kommt ein ganz anderer Betrag raus als ich auf dem Schreiben vom Gericht habe da liegen wir bei 247,50. Ach abrechnen ist einfach nicht meins
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)