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- 29.11.2017, 14:26
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rechnung von GVZ fordern?
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Rechnung von GVZ fordern?
Hallo, ich habe heute eine einstweilige Verfügung (wir Antragssteller) nach erfolgter Zustellung zurück bekommen. Aber der GVZ hat mir keine ordentliche Rechnung mit Gebührenauflistung geschickt, sondern das Dings im Anhang... :augenreib Zur Bezahlung sollte es reichen, weil UST fällt ja eh nicht an...
- 29.11.2017, 10:54
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- Thema: Zwangsvollstreckung
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Re: Zwangsvollstreckung
Ahhh Strafrecht... Sorry da bin ich raus...
- 29.11.2017, 10:33
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung
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Re: Zwangsvollstreckung
Von welcher Art der ZV reden wir denn? Pfändung über das Formular zB Sachspändung? Konto-/Lohnpfändung über PfÜB? Und wenn ZV stattinden soll, muss es eine Titulierung geben. Ist der Schuldner da noch nicht in Kenntnis über seine Gläubigerin gesetzt worden? Oder hat sich der Wohnsitz geändert :kopfk...
- 29.11.2017, 09:07
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Re: Azubi
Recht haste...
- 29.11.2017, 09:00
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Azubi
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Re: Azubi
Tja...Dieses Gespäch führe ich hier mindestens einmal im Monat... Dann funktionierts auch 3 Tage... Und dann
- 29.11.2017, 08:33
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Azubi
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Re: Azubi
Territorialverhalten heißt nicht, andere Leute anzuzicken, weil sie fremd sind und als Bedrohung angesehen werden. Es geht darum, dass es in "meinem" Laden gewisse Regeln gibt, und an die müssen sich alle halten. Das Layout ist einzuhalten, bestimmte Arbeitsabläufe sind nicht diskutierbar...
- 28.11.2017, 15:06
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Beratungshilfe
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Re: Beratungshilfe
Ja kann man... Einfach 2. BRH-Antrag mit der Einigungsgebühr hinterher und angeben, dass Beratugnshilfeschein bei Gericht schon vorliegt. Und natürlich den Vergleichh in Kopie hinten ran...
- 28.11.2017, 14:45
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Grundsätzlich wird die Ausfertigung für DS und S an den GVZ am Ort des DS übergeben, der stellt auch an S per Post zu... Aber man kann (muss aber nicht) auch einen GVZ am Ort des S mit der Zustellung der Ausfertigung des VZV an den S (nur an den S) beautragen. (Mussten wir schon machen, weil es bei ...
- 28.11.2017, 13:39
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- Thema: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Na kommentarlos machen wir das nicht. Ein kurzes Anschreiben zum Thema sollte man schon machen, wo auch draufsteht vorab per Fax - Original durch GVZ. So viel Zeit und Höflichkeit muss sein
- 28.11.2017, 13:22
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
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Re: Pfändung Banken unterschiedliche Städte
Wenn ihr das als Fließtext so habt, ja... und ja per GVZ am Sitz der Bank... Ich stelle aber an die Bank vorab gern per Fax zu - einfach die Bank anrufen und nach der zuständigen Abteilung für Pfändung fragen.