weiss net ob man das wirklich mit ner klagerücknahme vergleichen kann
weil er kann den restlichen anspruch ja immer noch geltend machen
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- 22.08.2007, 19:24
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ja wenn der gegner 4.000 euro zahlen würde, würde man ja den rechtsstreit wegen dieses betrages für erledigt erklären. klar, dass der gegner dann auch nach dem vollen wert die gebühren zu tragen hätte. aber was wenn die gegenseite wegen 10.000 euro mb macht, widerspruch über den gesamten betrag eing...
- 21.08.2007, 12:50
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ich glaube nicht dass die quote falsch ist, mein chef meint das also scheinen sich die gemüter hier auch zu scheiden die einen meinen alles richtig, die anderen nur nach 7.000 euro die mb gebühr, was ich persönlich auch glaube aber wenn man davon ausgeht, daß die berechnung richtig ist von der gegen...
- 21.08.2007, 08:54
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Hallo Leute isch habs mal wieder ne frage. die Gegenseite hat mahnbescheid gemacht über 87.000,00 euro. mandantin (alleine) hat widerspruch eingelegt. die gegenseite reicht die klagebegründung ein aber nur über 7.000,00 EUR und schreibt, daß der rest vorerst nicht geltend gemacht wird aus dem mahnbe...
- 14.11.2006, 12:54
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dat ist so ne grauenvolle bausache. klage wurde halt 1992 von der gegenseite eingereicht und ab da ging es halb los. kurz darauf der erste termin dann auch schon beweisbeschluß. also sind da ja schon mal die 3 gebühren entstanden. das blöde ist, der vergleich wurde von 2 jahren schon mal angeboten a...