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- 13.03.2018, 09:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
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Re: Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
"Für die Prüfung in Sachen ??? wegen Vertragsunterlagen vereinbaren die Parteien für die Beratung/Vertetung eine Vergütung i.H.v. 250,00 €." Das steht mitunter in der Vereinbarung.
- 13.03.2018, 09:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
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Re: Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
Das hätte ich nämlich auch gesagt. Habe das mit meinem Anwalt besprochen, er meinte aber, weil er der Mandantin die Emails geschrieben hat, dass es schon eine GG wäre. Da sagte ich, dass dem meiner Meinung nach nicht so wäre, jetzt will er nach der Vergütungsvereinbarung abrechnen, da ihm das zu wen...
- 13.03.2018, 09:30
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
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Abrechnung Prüfung Arbeitsvertrag
Ich habe eine kleine Frage. Wir haben in einer Sache bzgl. eines Arbeitsvertrages beraten und diesen geprüft, die Mandantin hatte dafür mehrere Unterlagen hereingereicht. Es stand zur Debatte, dass die Mandantin das Stipendium zurückzahlen müsse, falls der Arbeitsvertrag nicht zustande kommt.In dies...
- 18.08.2017, 16:53
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: vorgerichtliche Kosten MB
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Re: vorgerichtliche Kosten MB
Frage mich auch gerade. Die 3305 Gebühr hast du aber nicht angegeben im MB oder? Das müsste nämlich raus.
- 18.08.2017, 16:52
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: vorgerichtliche Kosten MB
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Re: vorgerichtliche Kosten MB
Also im Mahnbescheid müsste das ja dann so aussehen: Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 93,42 € (GG + Auslagenpauschale + MWst) zuzügl. Zinsen 5,0000 € über Basiszinssatz... Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 297,50 € Auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 29,25 € Findest du da d...
- 18.08.2017, 15:47
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
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Re: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
Ja die Ehefrau und die Versicherung sind dabei (Drittwiderbeklagte). Blicke da auch einfach nicht durch
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- 17.08.2017, 09:18
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
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Re: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
Witziger Weise wusste selbst die Dame, die uns das Schreiben zugeschickt hat beim Gericht, selbst nicht mal was das bedeuten soll :D Das Schreiben war allerdings an uns adressiert und im Schreiben wurde auch auf unseren KAA Bezug genommen. Irgendwie gilt das dann doch uns, da auch nicht zur Kenntnis...
- 16.08.2017, 15:59
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Zwischenprüfung 2017
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Re: Zwischenprüfung 2017
Ich würde auch anrufen. Bei uns in der Klasse hat auch eine gewechselt und musste als ReNo schreiben. Allerdings wurden wir bis zur Mittelstufe auch nur im Refa teil unterrichtet. (alte Ausbildungsverordnung) deshalb einfach mal anrufen ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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- 16.08.2017, 15:50
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
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Re: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
Okay
danke schonmal. Werde mal beim Gericht anrufen.
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- 16.08.2017, 14:25
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
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Re: Kostenausgleichsantrag gem. § 106
Gut dann versteh ich aber nicht warum wir als Kläger das Schreiben vom Gericht erhalten haben?!
Da wir ja Kläger und Widerbeklagten vertreten oder versteh ich das falsch?
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