Anahid hat geschrieben:Wenn alles anhängig war, hätte der Vergleich doch keinen Mehrwert.
Ich hab keine Ahnung. Aber soweit ich das sehe, ist alles anhängig gewesen. Scheidung und VA sowieso, Ehegattenunterhalt auch und bzgl. Güterrecht wurde bereits schriftlich (gerichtlich) rumgestritten.