Nein, keine Eigenurkunde. Das weiß doch aber Dein Chef, oder?
Auch wenn dem Notar eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde, kann der Notar nicht selbst Auflassungen erklären. Das steht so in dem Kommentaren zu § 20 und 29 GBO.
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- 24.04.2017, 11:37
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Vollmacht für Angestellte fehlt
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- 23.04.2017, 19:53
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Vollmacht für Angestellte fehlt
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Re: Vollmacht für Angestellte fehlt
Ich denke es handelt sich bei der Ergänzung der ursprünglichen Urkunde um eine beurkundungspflichtige Vertragsänderung. Das klappt mit der Eigenurkunde meines Erachtens nicht. Denn der Notar kann nur verfahrensrechtliche Erklärungen in einer Eigenurkunde abgeben.
- 20.04.2017, 08:55
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Eilt!Erbauseinandersetzung nebst Schenkungs- und Kaufvertrag
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Re: Eilt!Erbauseinandersetzung nebst Schenkungs- und Kaufver
Ich habe einen Vertrag vorzubereiten bei dem Geschwister A und B je zur Hälfte Miterben ihrer Mutter hinsichtlich einer Wohnung geworden sind. B bewohnt bzw. mietet die Wohnung bereits seit längerem. B und seine Ehefrau wollen die Wohnung übernehmen zu einem Betrag von 50.000 Euro. Der Betrag muss f...