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- 19.01.2017, 18:49
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: ab wann Verzug eingetreten?
- Antworten: 9
- Zugriffe: 898
Re: ab wann Verzug eingetreten?
Eine beweissichere Zustellung ist nur über einen sorgfältigen Boten möglich, der Kenntnis vom Inhalt des Schreibens hat. Möglich ist auch, einen Gerichtsvollzieher mit der persönliches Zustellung zu beauftragen. Die Praxis, noch immer Einschreiben/Rückschein-Sendungen zu verschicken, ist mir bekannt...
- 19.01.2017, 18:22
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Zinsen auf Mahnkosten?
- Antworten: 11
- Zugriffe: 7606
Re: Zinsen auf Mahnkosten?
Vorgerichtliche Mahnkosten sind als Verzugsschaden eine Nebenforderung und daher nicht verzinslich. Erst wenn die Hauptforderung beglichen wurde und die Kosten separat eingeklagt werden müssen, können sie als Hauptforderung geltend gemacht werden und sind zu verzinsen.