Die VA wurde auf unseren Antrag hin abgenommen also war zu dem Zeitpunkt ganz aktuell. Also muss es sich um eine Falschangabe gehandelt haben.
Aber trotzdem danke für deine Antwort, welche aber nicht auf meine gestellte Frage gerichtet war.
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- 10.02.2017, 11:57
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Neuer PfÜB wegen Falschangabe
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- 09.02.2017, 13:45
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Neuer PfÜB wegen Falschangabe
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Neuer PfÜB wegen Falschangabe
Hallo ihr Lieben, ich habe hier eine kurze Frage: Die Schuldnerin hat in ihrer Vermögensauskunft angegeben, dass Sie Arbeitseinkommen + Hinterbliebenenrente bezieht. Ich habe daraufhin einen PfÜB beantragt mit dem Hinweis auf Zusammenrechnung der beiden Einkommen. Der von der Schuldnerin angegebene ...
- 14.12.2016, 11:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Auseinandersetzung mit GVZin
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Re: Auseinandersetzung mit GVZin
Vielen Dank für eure Antworten. Leider lässt sich aus dem VZ von 2014 nicht entnehmen, wann ein Antrag auf Abnahme gestellt wurde. Ich gehe aber hier davon aus, dass der Schuldner selbst zum Amtsgericht gegangen ist und die Vermögensauskunft dort abgegeben hat. Von daher 2014 = neues Recht. Also wie...
- 09.12.2016, 13:36
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Auseinandersetzung mit GVZin
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Auseinandersetzung mit GVZin
Hallo ihr Lieben, ich bin ganz neu hier und habe aber ein Thema, welches mir wirklich den letzten Nerv raubt. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Es geht um folgendes: Unser Schuldner hat am 21.07.2014 die "eidesstattliche Versicherung" beim Amtsgericht abgegeben. Nun habe ich unter dem 17.11...