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von Marc2k
08.06.2018, 13:56
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Insolvenzvermerk Löschung
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Re: Insolvenzvermerk Löschung

OK. Vielen Dank!
von Marc2k
06.06.2018, 19:18
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Insolvenzvermerk Löschung
Antworten: 2
Zugriffe: 1082

Insolvenzvermerk Löschung

Hallo,
habe zum ersten mal einen KV mit besagtem Vermerk zur Abwicklung.
Der Insolvenzverwalter hat den Vertrag genehmigt. Im Vertrag wurde die Löschung des Vermerks bewilligt und beantragt.

Beantrage ich die Löschung des Vermerks dann einfach später mit Umschreibung?
von Marc2k
03.04.2018, 14:40
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung
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Re: Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung

Vielen Dank für die Antworten. Hat mir geholfen. :thx
von Marc2k
28.03.2018, 19:56
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung
Antworten: 5
Zugriffe: 1413

Re: Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung

Hallo Martin,

herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Das hilft mir vor allem kostentechnisch weiter.

Wie bekomme ich denn jetzt die Grundbuchberichtigung hin? Braucht der im Vor- und Nacherbenvermerk genannte Nacherbe/Testamentsvollstrecker einen Erbschein?
von Marc2k
28.03.2018, 17:47
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung
Antworten: 5
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Vor- und Nacherbschaft/Testamentsvollstreckung

Hallo, habe einen KV zur Vorbereitung bekommen. Folgender Sachverhalt: Die im Grundbuch eingetragene Eigentümerin ist verstorben. Im Grundbuch eingetragen ist, dass die Verstorbene Vorerbin ist, nach dem zuvor eingetragen verstorbenen Eigentümer. Nacherbe ist zugleich der Testamentsvollstrecker. Tes...
von Marc2k
12.10.2016, 16:43
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Berechnung Kindesunterhalt
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Berechnung Kindesunterhalt

Hallo, ich habe im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch den Kindesunterhalt zu berechnen und eine Frage: Der Ehemann verpflichtet sich ab dem Tage der Beurkundung für seine beiden Kinder (min-derjährig) Kindesunterhalt in Höhe von je 495 Euro im Monat zu zahlen. Nehme ich jetzt gemäß § 52 ...