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- 05.06.2018, 16:46
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
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Re: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
Wie oben gesagt reicht es nicht aus. Allerdings kann man mittlerweile - wenn der Schuldner seinen Wohnsitz wechselt - eine neu VA beantragen, da man mittlerweile davon ausgeht, dass eine Kaution hinterlegt werden muss (was ja teilweise üblich ist). Aber ob das Erfolg bringt sei dahingestellt. Ich g...
- 05.06.2018, 16:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
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Re: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
Dass es sich ggf. nicht lohnen würde, einem Schuldner hinterher zu laufen, der gerade aus dem Gefängnis kommt, das ist mir bewusst. Unser Mandant pocht nur darauf, den Schuldner unter Druck zu setzen, auch wenn da nichts bei rauskommt, einfach aus Prinzip. Ob es Sinn macht, ist eine andere Sache. Mi...
- 05.06.2018, 15:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
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Re: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
Er hat die VA vor dem JVA-Aufenthalt abgegeben und war zur damaligen Zeit arbeitslos. Das heißt ja aber nicht, dass er nach seiner Entlassung keiner neuen Beschäftigung nachgeht? Das ist die Frage, ob es als Grund ausreicht, anzugeben, dass sich seine finanzielle Lage geändert haben könnte durch die...
- 05.06.2018, 15:01
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Mehrwert-Abrechnung
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Re: Mehrwert-Abrechnung
Vielen Dank
- 05.06.2018, 15:01
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
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erneute Vermögensauskunft nach Haftentlassung
Hallo zusammen :) unser Schuldner war inhaftiert und nach kurzer Zeit (ca. 2 Monate) wieder entlassen. Ist das ein Grund, einen neuen Antrag auf Vermögensauskunft zu stellen (vor Ablauf der 2 Jahre) ? Weder der Gerichtsvollzieher noch der Sachbearbeiter bei Gericht konnte mir die Frage beantworten :...
- 24.05.2018, 12:10
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Mehrwert-Abrechnung
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Re: Mehrwert-Abrechnung
Einfach mal die Suchfunktion bemühen. z. B. http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=4&t=41927&hilit=mehrwert" target="blank In dem dortigen Beitrag ist aber vom "Mehrwert" die Rede, hier aber nicht. Was ist der Unterschied? Ich habe jetzt nämlich das gleiche Problem, der We...
- 22.06.2017, 15:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
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Re: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
Das heißt, bei der Beklagtenseite wäre lediglich der Streitwert zu erhöhen und nicht die Verfahrensgebühr?
Meine Chefin sagt, dass es sich um zwei Angelegenheiten bzw. um zwei verschiedene Anträge handelt (s. #1), und der gegnerische Anwalt somit zwei Abrechnungen vornehmen müsste, stimmt das? Hmmmm
Meine Chefin sagt, dass es sich um zwei Angelegenheiten bzw. um zwei verschiedene Anträge handelt (s. #1), und der gegnerische Anwalt somit zwei Abrechnungen vornehmen müsste, stimmt das? Hmmmm
- 19.06.2017, 16:52
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
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Re: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
Danke Dir, ich habe gerade erst Deine Berechnung gesehenkordula32 hat geschrieben:Klägerseite GW 16.000
1,3 VG 3100
1,2 TG3104
und Beklagte GW 72.000
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
- 19.06.2017, 16:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
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Re: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
Wie gesagt, ich stehe total auf dem Schlauch und habe überhaupt keine Ahnung, wie ich es berechnen soll, aber trotzdem folgender Vorschlag: Gebühren wir: 2 Kläger (von beiden ist unser Mandant der Inhaber) 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 aus 8.000,00 € ? 0,3 Erhöhung Nr. 1008 aus 8.000,00 € ? Auslagen...
- 19.06.2017, 16:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
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Re: Abrechnung mehrere Kläger, mehrere Beklagte
Also das Gericht hat den Streitwert auf 8.000,00 € festgesetzt. Also muss ich da nichts addieren (?)
Wie würde denn die Abrechnung des gegnerischen RA aussehen, der alle 9 Beklagten vertritt? Hmm...
Wie würde denn die Abrechnung des gegnerischen RA aussehen, der alle 9 Beklagten vertritt? Hmm...