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- 25.07.2007, 10:08
- Forum: GKG
- Thema: Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
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Na frag mal, wir verstehen das ja auch nicht wirklich. Gut, bei einer Feststellungsklage im Inso kann das Gericht den SW nach freiem Ermessen bestimmen, aber warum bitte erst in der II. Instanz? Ist mir völlig unerklärlich. Habe so einen Fall noch nie gehabt - egal in was für einer Angelegenheit. SW...
- 25.07.2007, 10:01
- Forum: GKG
- Thema: Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
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Hintergrund: Unsere Mandantin hat eine Forderung in Höhe von EUR 1.300,00 gegen Beklagten aus einer vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung. Der Beklagte hat Inso angemeldet. Im Inso-Recht ist es ja so, dass eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubt begangener Handlung von der Restschuldbefreiung a...
- 25.07.2007, 09:42
- Forum: GKG
- Thema: Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
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- 25.07.2007, 09:34
- Forum: GKG
- Thema: Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
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- 25.07.2007, 09:33
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Mietrecht, wie rechne ich den GW aus???
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- 25.07.2007, 09:31
- Forum: GKG
- Thema: Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
- Antworten: 13
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Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz
Guten Morgen, bei uns ist folgendes Problem aufgetreten: Klage von uns auf Feststellung, dass eine Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht. (Wichtig für das Inso-Verfahren, da dann keine Restschuldbefreiung für diese Forderung gilt). Das Gericht der I. In...
- 25.07.2007, 09:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: ADAC kürzt Mittelgebühr in Strafsachen ... korrekt?
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Kein Problem. Bei mir funktioniert das Schreiben auch immer. Die Versicherungen überweisen dann ganz still und heimlich :huepf Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungen, wenn sie einmal das Schreiben von mir bekommen haben, auch nicht weiter rumzicken. Ich habe so das Gefühl, dass die ...
- 24.07.2007, 19:13
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Einigungsgebühr
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Meine Erklärung ist die, dass ja, da die Gegenseite in Verzug gekommen ist, eigentlich sofort die ZV betrieben werden kann (wenn er mit einer Rate in Verzug ist, wird er wohl kaum den Gesamtbetrag zahlen). Damit ist in meinen Augen die Angelegenheit um die 1. RZV beendet. Da der Verzug ja auch schon...
- 24.07.2007, 18:47
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Drittwiderklage
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- 24.07.2007, 18:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Einigungsgebühr
- Antworten: 8
- Zugriffe: 1059
Sehe das nicht so wie rena. Denn eigentlich ist das ja wieder eine neue Sache. Die 1. RZV war ja schon durch den Verzug beendet. In die 2. RZV wurde dann noch der KFB mit aufgenommen. Damit fällt m. E. eine neue Einigungsgebühr an. Ich denke auch nicht, dass man hier unbedingt eine schriftliche Vere...