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- 29.06.2016, 16:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
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Re: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u
Das einzige was unterschrieben wurde ist, dass er das Verfahren mitnehmen kann. Aber bezüglich einer Vereinbarung über die Vergütung steht nichts drin.
- 29.06.2016, 16:27
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
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Re: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u
Wir gehen aber davon aus, dass wir damit einverstanden waren, dass das Verfahren mitgenommen wird - er ist ein Top Anwalt.
- 29.06.2016, 16:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
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Re: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u
Das lustige ist ja, dass mein Anwalt sagt, dass eben nichts vereinbart wurde.
- 29.06.2016, 16:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
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Abrechnung RVG - Anwaltswechsel durch Kanzleiauflösung u.a.
Hallo Ihr Lieben, vielleicht könnt Ihr mir einmal kurz helfen... Wir sind eine Insolvenzkanzlei und haben die Rechtsstreitigkeiten einem externen RA übertragen (Großkanzlei). Diese stellte auch in dem Verfahren eine Gebührenabrechnung nach RVG. Was auch alles stimmte. Jetzt ist der damals zuständige...