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von DKB
02.05.2019, 19:52
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
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Re: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche

Nochmal anhand der angegebenen Werte: Verfahren Zugewinnausgleich: 1.0-Gebühr gem. KV 1221 FamGKG aus 20.000,-- = 345,-- EUR 0.25-Gebühr gem. KV 1500 FamGKG aus 50.000,-- = 136,50 EUR Kosten: 481,50 EUR Gem. § 30 Abs. 3 FamGKG zu vergleichen mit 1.0 ( Höchster Gebührensatz der beiden Wertteile ) aus...
von DKB
02.05.2019, 19:36
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
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Re: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche

Wenn es zwei anhängige Gerichtsverfahren gibt, fällt für jedes Verfahren eine 1.0-Gebühr aus dem jeweiligen Verfahrenswert an. Dazu in dem Verfahren, in dem die nicht anhängigen Gegenstände geregelt wurden, eine 0.25-Gebühr aus dem Wert des Mehrvergleichs ( 50.000,-- ), wobei in dem Verfahren mit de...
von DKB
29.04.2019, 22:41
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gerichtskostenabrechnung selbstständiges Beweisverfahren, Vergleich
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Re: Gerichtskostenabrechnung selbstständiges Beweisverfahren, Vergleich

Hat vielleicht der Antragsgegner ein Ergänzungsgutachten beantragt? Insoweit würde er für die angefallenen Sachverständigenauslagen gem. § 17 GKG haften. Sonst sehe ich nach dem derzeitigen Sachverhalt keine Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme des Antragsgegners. Gib doch bitte mal an, wie hoc...
von DKB
16.04.2019, 21:22
Forum: GKG
Thema: Gerichtskosten wie hoch?
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Re: Gerichtskosten wie hoch?

Grundsätzlich gibt KV 1211 GKG die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme vor: unter Nr. 1a) dann, wenn die Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt ist. Allein, dass bereits ein Verhandlungstermin stattgefunden hat, bedeutet noch nicht, dass die münd...
von DKB
03.04.2019, 19:26
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Antrag Prozesskostenhilfe - wie formulieren?
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Re: Antrag Prozesskostenhilfe - wie formulieren?

Beim unbedingten Klageantrag hat Eure Partei aber das Risiko, im Falle der PKH-Ablehnung die Kosten zahlen zu müssen, da die Verfahrensgebühr dann mit Eingang entsteht.
von DKB
13.02.2019, 22:34
Forum: GKG
Thema: Kosten für Sachverständigen
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Re: Kosten für Sachverständigen

Die Sachverständigenauslagen sind i. S. von § 1 GKG Teil der Gerichtskosten. Somit trägt jede Partei die Hälfte der gesamten Gerichtkosten ( Gebühren und Auslagen ) und die eigenen RA-Kosten. Man kann natürlich in die Kostenregelung eines Vergleichs einen Passus mit aufnehmen, dass die Kosten gegene...
von DKB
28.01.2019, 19:48
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Bestellung der Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung
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Re: Bestellung der Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung

§ 24 Nr. 3 GNotKG: Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren über eine Nachlasspflegschaft nach 1961 BGB, wenn diese angeordnet wird, sind nur die Erben nach den Vorschriften des BGB ( also z. B. § 1967 BGB ), sofern das Gericht nichts anderes bestimmt.
von DKB
22.01.2019, 22:22
Forum: PKH & Co. KG
Thema: Übergang auf Staatskasse
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Re: Übergang auf Staatskasse

§ 123 ZPO: Die Bewilligung von PKH befreit nicht von der Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu ersetzen. Da Euer Mandant den Großteil der Kostenquote trägt ( die natürlich auch für die außergerichtlichen Kosten gilt ), muss er die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, die aus der Staatska...
von DKB
09.01.2019, 22:48
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
Antworten: 5
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Re: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag

Lediglich bei einem Streitwert bis 500,-- EUR ( der hier wegen der Abgabe an das LG offensichtlich nicht vorliegt ) würde wegen der Mindestgebühr für das Mahnverfahren von 32,-- EUR die Differenz von 3,-- EUR bis zur 1.0-Gebühr von 35,--- nicht angefordert werden, da dieser Betrag unter die Kleinbet...
von DKB
09.01.2019, 22:37
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
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Re: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag

An Gerichtskosten entsteht aber eine 1.0-Gebühr gem. KV 1211 GKG. Die Gebühr für das streitige Verfahren wird gem. § 6 GKG fällig mit Eingang beim Streitgericht und hat sich durch die Einspruchsrücknahme lediglich ermäßigt, da eine einmal fällig gewordene Gebühr nicht wieder komplett wegfallen kann....