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- 02.05.2019, 19:52
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
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Re: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
Nochmal anhand der angegebenen Werte: Verfahren Zugewinnausgleich: 1.0-Gebühr gem. KV 1221 FamGKG aus 20.000,-- = 345,-- EUR 0.25-Gebühr gem. KV 1500 FamGKG aus 50.000,-- = 136,50 EUR Kosten: 481,50 EUR Gem. § 30 Abs. 3 FamGKG zu vergleichen mit 1.0 ( Höchster Gebührensatz der beiden Wertteile ) aus...
- 02.05.2019, 19:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
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Re: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
Wenn es zwei anhängige Gerichtsverfahren gibt, fällt für jedes Verfahren eine 1.0-Gebühr aus dem jeweiligen Verfahrenswert an. Dazu in dem Verfahren, in dem die nicht anhängigen Gegenstände geregelt wurden, eine 0.25-Gebühr aus dem Wert des Mehrvergleichs ( 50.000,-- ), wobei in dem Verfahren mit de...
- 29.04.2019, 22:41
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gerichtskostenabrechnung selbstständiges Beweisverfahren, Vergleich
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Re: Gerichtskostenabrechnung selbstständiges Beweisverfahren, Vergleich
Hat vielleicht der Antragsgegner ein Ergänzungsgutachten beantragt? Insoweit würde er für die angefallenen Sachverständigenauslagen gem. § 17 GKG haften. Sonst sehe ich nach dem derzeitigen Sachverhalt keine Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme des Antragsgegners. Gib doch bitte mal an, wie hoc...
- 16.04.2019, 21:22
- Forum: GKG
- Thema: Gerichtskosten wie hoch?
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Re: Gerichtskosten wie hoch?
Grundsätzlich gibt KV 1211 GKG die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme vor: unter Nr. 1a) dann, wenn die Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt ist. Allein, dass bereits ein Verhandlungstermin stattgefunden hat, bedeutet noch nicht, dass die münd...
- 03.04.2019, 19:26
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Antrag Prozesskostenhilfe - wie formulieren?
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Re: Antrag Prozesskostenhilfe - wie formulieren?
Beim unbedingten Klageantrag hat Eure Partei aber das Risiko, im Falle der PKH-Ablehnung die Kosten zahlen zu müssen, da die Verfahrensgebühr dann mit Eingang entsteht.
- 13.02.2019, 22:34
- Forum: GKG
- Thema: Kosten für Sachverständigen
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Re: Kosten für Sachverständigen
Die Sachverständigenauslagen sind i. S. von § 1 GKG Teil der Gerichtskosten. Somit trägt jede Partei die Hälfte der gesamten Gerichtkosten ( Gebühren und Auslagen ) und die eigenen RA-Kosten. Man kann natürlich in die Kostenregelung eines Vergleichs einen Passus mit aufnehmen, dass die Kosten gegene...
- 28.01.2019, 19:48
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Bestellung der Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung
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Re: Bestellung der Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung
§ 24 Nr. 3 GNotKG: Kostenschuldner im gerichtlichen Verfahren über eine Nachlasspflegschaft nach 1961 BGB, wenn diese angeordnet wird, sind nur die Erben nach den Vorschriften des BGB ( also z. B. § 1967 BGB ), sofern das Gericht nichts anderes bestimmt.
- 22.01.2019, 22:22
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Übergang auf Staatskasse
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Re: Übergang auf Staatskasse
§ 123 ZPO: Die Bewilligung von PKH befreit nicht von der Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu ersetzen. Da Euer Mandant den Großteil der Kostenquote trägt ( die natürlich auch für die außergerichtlichen Kosten gilt ), muss er die gegnerischen Rechtsanwaltskosten, die aus der Staatska...
- 09.01.2019, 22:48
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
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Re: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
Lediglich bei einem Streitwert bis 500,-- EUR ( der hier wegen der Abgabe an das LG offensichtlich nicht vorliegt ) würde wegen der Mindestgebühr für das Mahnverfahren von 32,-- EUR die Differenz von 3,-- EUR bis zur 1.0-Gebühr von 35,--- nicht angefordert werden, da dieser Betrag unter die Kleinbet...
- 09.01.2019, 22:37
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
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Re: Einspruchsrücknahme gegen VB/GK/Festsetzungsantrag
An Gerichtskosten entsteht aber eine 1.0-Gebühr gem. KV 1211 GKG. Die Gebühr für das streitige Verfahren wird gem. § 6 GKG fällig mit Eingang beim Streitgericht und hat sich durch die Einspruchsrücknahme lediglich ermäßigt, da eine einmal fällig gewordene Gebühr nicht wieder komplett wegfallen kann....