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- 16.02.2017, 16:58
- Forum: GKG
- Thema: GK-Vorschuss Scheidung
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Re: GK-Vorschuss Scheidung
2.0-Gebühr gem. KV 1110 FamGKG. Vorschusspflichtig ist aber nur die Ehescheidung, nicht die Folgesachen, da nur die Scheidung mit Antragstellung gem. § 9 Abs. 1 FamGKG fällig wird.
- 08.02.2017, 13:08
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PHK Fragen selbstständiges Beweisverfahren
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Re: PHK Fragen selbstständiges Beweisverfahren
Der Kostenansatz im Beweissicherungsverfahren richtet sich mangels Kostenentscheidung nach § 22 GKG. Der Antragsteller haftet für die Gerichtskosten, die Haftung kann aber wegen § 122 Abs. 1 ZPO nicht geltend gemacht werden, so lange die PKH-Bewilligung gilt. Wenn die PKH aufgehoben wird oder Ratenz...
- 07.02.2017, 13:17
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Eingeschlafen? Soll ich etwas neues versuchen?
- Antworten: 27
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Re: Eingeschlafen? Soll ich etwas neues versuchen?
Die Stellen für Angestellte werden idR von den örtlichen Justizbehörden ausgeschrieben. Als Angestellte bedarf es keiner zusätzlichen Aus-, Fort- oder Weiterbidung ( dies kann man, wen man will, im Rahmen der jährlich angebotenen dienstlichen Fortbildungen tun ), wer allerdings ins Beamtenverhältnis...
- 06.02.2017, 23:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
- Antworten: 8
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Re: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
Bitte sehr.
Aber eigentlich ist der Kostenbeamte oder die Kostenbeamtin Schuld, denn die Gerichtskostenrechnung ist falsch.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
- 03.02.2017, 13:34
- Forum: GKG
- Thema: Insolvenzanmeldung/sofortige Beschwerde
- Antworten: 2
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Re: Insolvenzanmeldung/sofortige Beschwerde
An Gerichtkosten entsteht KV 2360 GKG, eine 1.0-Gebühr, für das Beschwerdeverfahren. Die Gebühr fällt auch bei Rücknahme der Beschwerde nicht mehr weg.
- 02.02.2017, 14:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
- Antworten: 8
- Zugriffe: 966
Re: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
Tja, da scheint dann die Gerichtskostenrechnung falsch zu sein. Offenbar wurden tatsächlich Vorschüsse des Klägers auf die Kostenschuld Eures Mandanten verrechnet
. § 31 Abs. 3 GKG ist in diesem Fall eindeutig.
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
- 02.02.2017, 13:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
- Antworten: 8
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Re: Wer trägt Gerichtskosten Gegenseite, wenn Mdt. PKH
Wenn die Kostenquote durch eine gerichtliche Entscheidung festgelegt wurde, können die vom Gegner der PKH-Partei gezahlten Vorschüsse gem. § 31 Abs. 3 GKG nicht auf die Kostenschuld der PKH-Partei verrechnet werden, dem Kläger müssen dann die über seine eigene Entscheidungshaftung hinausgehenden Zah...
- 27.01.2017, 14:03
- Forum: GKG
- Thema: Gerichtskosten(lösung) bei mehreren PfÜB's
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Re: Gerichtskosten(lösung) bei mehreren PfÜB's
Die Firma Francotyp-Postalia Vertrieb und Service GmbH hat in der Tat mitgeteilt, dass auf Grund der geringen Nachfrage der Vertrieb des Gerätes für Benutzer außerhalb der Justiz zum 31.12.2016 eingestellt wurde. Die zweite Firma, die solche Geräte vertrieben hat, die Fa. Neopost GmbH & Co. KG h...
- 18.01.2017, 14:56
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Grundstückseigentümer ermitteln, Schuldner Eigentümer?
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Re: Grundstückseigentümer ermitteln, Schuldner Eigentümer?
Auch über die Anschrift kann man über SOLUMWEB ein Grundbuchblatt ermitteln.renofix hat geschrieben:Danke, ich habe hier nur den Namen des Schuldners und die Anschrift. Also reicht es, beim zuständigen Grundbuchamt nachzufragen.
- 17.01.2017, 19:26
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Grundstückseigentümer ermitteln, Schuldner Eigentümer?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1235
Re: Grundstückseigentümer ermitteln, Schuldner Eigentümer?
Die Grundbuchämter können auch anhand des Namens oder der Flurstücks-Nr. über Solumweb feststellen, ob jemand Grundbesitz hat oder wem ein Grundstück gehört, dann lässt sich natürlich auch die Blatt-Nummer ersehen. Da Ihr einen Titel habt, reicht der als Darlegung des berechtigten Interesses, auch f...