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- 13.11.2020, 11:25
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
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Re: Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
Also ich habe das jetzt mal nachgerechnet und ich komme nicht auf die gleichen Beträge. Es macht also rechnerisch schon einen Unterschied, ob man den umständlichen Weg über die Anrechnung geht oder nicht. Und dann kann es aus meiner Sicht nicht egal sein, wie man abrechnet.
- 10.11.2020, 09:16
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
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Re: Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
Hey Anahid, also dass ich in den Parallelakten (in denen der Vergleich nicht geschlossen wurde) eine Anrechnung machen muss, weiß ich. Aber kann ich, weil es schlicht umständlich wäre, deswegen die Streitwerte dieser Verfahren bei der 0,8 Verfahrensgebühr außer Acht lassen, um mir die Anrechnung zu ...
- 05.11.2020, 16:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
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Gebühren bei Mehrvergleich 5 gerichtl. Verfahren + außergerichtl.
Hallo ihr Lieben, :wink2 ich habe zum Thema "Mehrvergleich" bzw. "Gesamtvergleich" war schon Beiträge gefunden, allerdings beantworten diese meine Frage leider nicht wirklich. Folgender Sachverhalt: Wir führen für unseren Mandanten verschiedene Vorgänge gegen seine Noch-Ehefrau T...
- 07.08.2017, 10:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Forderung von rechtshängigen Ansprüchen des Schuldners
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Forderung von rechtshängigen Ansprüchen des Schuldners
Hallo ihr Lieben :-) Ich habe gerade einen Fall auf meinem Tisch, den hatte ich so auch noch nicht. Wir vertreten den Gläubiger und haben durch das Vermögensverzeichnis erfahren, dass der Schuldner beim einem Dritten eine Forderung über 120.000 € eingeklagt hat. Nun habe ich mich ein wenig belesen u...
- 17.07.2017, 12:41
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA bei Teilklagerücknahme
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Re: KAA bei Teilklagerücknahme
Also mein Antrag wäre gewesen, wird beantragt, die nachstehenden Kosten gem. § 106 ZP auszugleichen: Gegenstandswert: 3.000,00 € Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 261,30 € Gegenstandswert: 3.000,00 € Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1,2 241,20 € Pauschale für Post und Telekommuni...
- 17.07.2017, 12:38
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KAA bei Teilklagerücknahme
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Re: KAA bei Teilklagerücknahme
Hmm... also ich hab zwar keine rechtliche Grundlage, aber es kommt mir irgendwie nicht richtig vor. Wäre die Klage nicht zurückgenommen worden, hättest du ja auch nicht zwei Verfahrensgebühren (nämlich auf 3.500 € und auf 5.000 €) festsetzen können. Ich hätte beantragt, gem. § 106 ZPO auszugleichen ...
- 14.07.2017, 12:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung
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Re: Abrechnung
Sehe ich auch so.
Alle drei Gebühren nach 266.... €
Alle drei Gebühren nach 266.... €
- 14.07.2017, 11:22
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung
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Re: Abrechnung
Wegen welchen Betrages war dein Chef denn außergerichtlich tätig?
Also wenn er vorher "nur" wegen 90.000 € tätig war, hätte ich diesen Streitwert der Geschäftsgebühr zugrunde gelegt.
Als Streitwert für die Verfahrens- und Terminsgebühr wäre ich von 266.421,93 € ausgegangen.
Also wenn er vorher "nur" wegen 90.000 € tätig war, hätte ich diesen Streitwert der Geschäftsgebühr zugrunde gelegt.
Als Streitwert für die Verfahrens- und Terminsgebühr wäre ich von 266.421,93 € ausgegangen.
- 14.07.2017, 10:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: nicht rechtshängige Ansprüche
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Re: nicht rechtshängige Ansprüche
Alles klar, vielen Dank
- 14.07.2017, 10:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: nicht rechtshängige Ansprüche
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Re: nicht rechtshängige Ansprüche
Mir ist grade ausgefallen, dass im Vergleichsbeschluss des Streitwert für den im Termin geschlossenen Vergleich auf 12.036 € festgesetzt worden ist. Darf ich dann trotzdem zwei Einigungsgebühren nach dem jeweiligen Wert nehmen? Oder muss ich dann doch nur eine Gebühr nach dem gesamten Streitwert gel...