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- 16.06.2016, 10:14
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- Thema: Fristverlängerung weg. umfangreicher Angelegenheit
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Re: Fristverlängerung weg. umfangreicher Angelegenheit
Ich glaube je öfter man sich etwas durchliest und sich Gedanken darüber macht, umso komischer klingt es, bis es irgendwann gar kein Sinn ergibt.. kennt ihr das
- 16.06.2016, 09:33
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- Thema: Fristverlängerung weg. umfangreicher Angelegenheit
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Fristverlängerung weg. umfangreicher Angelegenheit
Hallo zusammen, ich soll eine Fristverlängerung beantragen. Wir haben die Sache vor kurzem bekommen und schaffen es nicht bis zum 21.06. vorzutragen. Chefin sagte mir ich soll reinschreiben wegen dann und dann eingeschaltet und Angelegenheit sehr umfangreich. Kann ich das also so schreiben?: " ...
- 20.05.2016, 12:24
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- Thema: Pfändung der Lebensversicherung
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Re: Pfändung der Lebensversicherung
Nein, aber ich würde mit dem Mandanten sprechen, ob tatsächlich die Pfändung einer Lebensversicherung mit unwiderruflichen Bezugsrecht ausgebracht werden soll. Der Schuldner selbst ist ja Bezugsperson im Erlebensfall. Die Tochter im Sterbensfall. Ein Kommentar vorher hat man mir das erklärt, dass e...
- 19.05.2016, 13:51
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- Thema: Pfändung der Lebensversicherung
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Re: Pfändung der Lebensversicherung
Dafür brauche ich vorher nicht den Versicherungsschein?
- 19.05.2016, 13:11
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- Thema: Pfändung der Lebensversicherung
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Re: Pfändung der Lebensversicherung
Der Schuldner hat angegeben, dass er im Erlebensfall der Begünstigste ist und im Sterbefall seine Tochter. Jetzt habe ich gerade gelesen: "Wird im Lebensversicherungsvertrag allerdings einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, geht der Gläubiger leer aus. Der Bundesgerichtshof ...
- 19.05.2016, 13:08
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- Thema: Pfändung der Lebensversicherung
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Re: Pfändung der Lebensversicherung
Anahid hat geschrieben:Gepfändet hast Du schon?
nein, noch nicht. Wie mache ich das? habe noch nie in eine Lebensversicherung gepfändet :/
- 19.05.2016, 12:04
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- Thema: Pfändung der Lebensversicherung
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Re: Pfändung der Lebensversicherung
Hallo zusammen,
ich habe gerade so einen Fall vorliegen. Der Schuldner hat eine Lebensversicherung. Er hat angegeben, dass der Schein bei ihm ist.
Also müsste ich mir erstmal den Schein holen und dann die Versicherung kündigen usw. Muss ich dabei etwas beachten? bestimmte Voraussetzungen etc.
LG
ich habe gerade so einen Fall vorliegen. Der Schuldner hat eine Lebensversicherung. Er hat angegeben, dass der Schein bei ihm ist.
Also müsste ich mir erstmal den Schein holen und dann die Versicherung kündigen usw. Muss ich dabei etwas beachten? bestimmte Voraussetzungen etc.
LG
- 15.04.2016, 14:47
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- Thema: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
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Re: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
Ich bin grade auf einen Bericht gestoßen wo das Gegenteil drin steht: http://www.iww.de/ve/fehlervermeidung/vollstreckungskosten-umfang-der-angelegenheit-f80272 "Anders ist die Situation, wenn der Gläubigervertreter nach neuer Anschriftenmitteilung einen weiteren Vollstreckungsauftrag erteilt. ...
- 15.04.2016, 13:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
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Re: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
nein das nicht, der Auftrag ist aus November 2015. Kam erst Februar wieder zurück an uns. Ja gut dann mach ich das jetzt ohne die Gebühren.
Danke für deine Antwort
Danke für deine Antwort
- 15.04.2016, 13:19
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
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Re: Schuldner nicht zu ermitteln - neuer ZV-Auftrag
Okay selbst wenn es jetzt ein komplett anderes Bezirk ist? anderer GV usw. ?