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von Rechtsfachwirt
19.02.2020, 12:15
Forum: Allgemeine Fragen zur Weiterbildung
Thema: Nach dem Fachwirt noch studieren
Antworten: 2
Zugriffe: 4242

Nach dem Fachwirt noch studieren

Hallo zusammen, es ist jetzt einige Zeit her, seitdem ich mich in diesem Forum aktiv hervorgetan habe. Der Grund dafür ist einfach: Ich habe Jura studiert. Die Vergangenheitsform ist dabei teilweise korrekt. Das erste Staatsexamen habe ich in der Tasche. Das zweite Staatsexamen steht noch aus. Das w...
von Rechtsfachwirt
20.07.2016, 14:09
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: 3101 bei einstweiliger Verfügung
Antworten: 5
Zugriffe: 737

Re: 3101 bei einstweiliger Verfügung

Dies ist nur dann erforderlich, wenn ihr die geltend gemachten Kosten in Zweifel zieht, also weitere Nachweise einfordert, was im Kostenfestsetzungsverfahren selbstverständlich zulässig ist.
von Rechtsfachwirt
14.10.2015, 10:52
Forum: Fortbildung und Weiterbildung
Thema: Einladung zu einer Diskussionsrunde in Frankfurt
Antworten: 40
Zugriffe: 7737

Re: Einladung zu einer Diskussionsrunde in Frankfurt

Perfekt, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann warte ich einfach diesen Termin ab.
von Rechtsfachwirt
10.10.2015, 18:20
Forum: Fortbildung und Weiterbildung
Thema: Einladung zu einer Diskussionsrunde in Frankfurt
Antworten: 40
Zugriffe: 7737

Re: Einladung zu einer Diskussionsrunde in Frankfurt

Soll ich hier noch etwas speziell vorbereiten oder sind das nur organisatorische Angelegenheiten der Veranstalter? Ich will nur nicht mit allzu leeren Händen dastehen. :lol:

Ist es jetzt sicher, dass die Diskussionsrunde stattfinden wird? Wie viele Teilnehmer sind wir?
von Rechtsfachwirt
17.09.2015, 16:51
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Ein schwieriges Thema - Gehaltserhöhung
Antworten: 26
Zugriffe: 4211

Re: Ein schwieriges Thema - Gehaltserhöhung

Und wenn man sich unbedingt an anderen orientieren will, bitte nur nach oben orientieren!

Es wird immer welche geben, die (noch) weniger verdienen. Das sollte nur nie der Grund sein zu sagen: "Eigentlich geht es mir nicht so schlecht".
von Rechtsfachwirt
15.09.2015, 16:30
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Einige Fragen zum Wiedereinstieg
Antworten: 33
Zugriffe: 4946

Re: Einige Fragen zum Wiedereinstieg

ABSOLUTES VERTRAUEN!!

Das hat schon so vielen Politikern das (Karriere-)Leben gekostet! Pass bloß auf.

Kleiner Spaß am Rande. Freue mich sehr für Euch. Herzlichen Glückwunsch zum Bewerbungsgespräch und dem guten Resultat! ;)
von Rechtsfachwirt
15.09.2015, 16:21
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Ein schwieriges Thema - Gehaltserhöhung
Antworten: 26
Zugriffe: 4211

Re: Ein schwieriges Thema - Gehaltserhöhung

Psychologisch kann es auch immer gut sein im Vorfeld zu so einem Gehaltsgespräch seinen Marktwert zu testen. Einfach mal eine Bewerbung steigen lassen und schauen, wie viel man rausholen könnte. Das gibt einem selbst (bzw. es hat mir) immer irgendwo eine gewisse innere Ruhe und Sicherheit gegeben we...
von Rechtsfachwirt
11.09.2015, 15:03
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Sachbearbeitung Miet- und WEG-Recht
Antworten: 26
Zugriffe: 3775

Re: Sachbearbeitung Miet- und WEG-Recht

Sehr gerne. Die versprochenen Unterlagen habe ich per PN auf den Weg gebracht. ;) Zu Deinem vorherigen Post möchte ich noch anmerken, dass es wohl nur in verkehrsrechtlichen Sachen so ist, dass man so vieles selbstständig machen und abarbeiten darf wie im Miet- und WEG-Recht. Das fand ich auch immer...
von Rechtsfachwirt
11.09.2015, 14:36
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: PfüB und völlig rat- und hilflos :)
Antworten: 15
Zugriffe: 1557

Re: PfüB und völlig rat- und hilflos :)

Liesel hat geschrieben:Ja, an GVZ-Verteilerstelle adressieren. Du musst nur ein Exemplar hinschicken, der GV fertigt die entsprechenden Abschriften. Dass er zuerst an DS und danach erst an Schuldner zustellen muss, ist dem GV bekannt.
Alternativ schließe ich mich einfach nur an! ;)
von Rechtsfachwirt
11.09.2015, 14:35
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: PfüB und völlig rat- und hilflos :)
Antworten: 15
Zugriffe: 1557

Re: PfüB und völlig rat- und hilflos :)

1 Exemplar reicht und die Adresse der Gerichtsvollzieherverteilerstelle ist korrekt.