Wieso denn Widerklage? Die Gegenseite hat doch gar keinen außergerichtlichen Verzugsschaden geltend gemacht, zumindest in der Klage nicht!!!
Jetzt nachdem der Rechtsstreit beendet ist, will die Gegenseite von uns den Verzugsschaden haben.
Ist das nicht deren Pecht, wenn sie die GG vergessen haben?
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Hallöchen. Ich habe auch so einen ähnlichen Fall. Nur bei mir wurde die Geschäftsgebühr nicht mit eingeklagt. Wir haben uns im Klageverfahren verglichen. Die Kosten wurde gequotelt. Nun stellt die Gegenseite Kostenausgleichungsantrag mit einer 0,65 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr. Gleichzeiti...
- 25.07.2009, 17:25
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