Ok vielen dank euch
Sprich ich habe viel zu kompliziert gedacht und es so durch nicjt geblickt. Aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht...
Und dann nochmal eine Verständnisfrage , ich muss nur eine Rechnung in den kaa machen , keine 2 für beklagte 1 und 2?
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- 15.06.2015, 19:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
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- 15.06.2015, 16:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Ok Danke, dh ich hab mir fast wg. diesen 70 % umsonst den Kopfzerbrochen? Und in welchen Fällen macht man das dann so, wie ich vorher rechnen wollte 1,3 VG abzgl 0,65 GG hieraus 70 % 1,2 TG, Auslagen + MWST Sprich ich hatte es am Freitag fast wie obenaufgeführt nur hatte ich dort noch die 0,65 GW au...
- 15.06.2015, 16:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
5.500,00 € als GW. Also muss ich in dem Antrag nur 1,3 VG aus 19.000,00 0,65 GG Anrechnung aus 5.500 1,2 aus 19.000,00 Auslagen + MWST Und was bedeutet dann, das was ich in dem RVG für Anfänger gelesen hab und meine Chefin meint? o.O :sad: Denn so ist das obige ja einleuchtend und einfach.....:kopfk...
- 15.06.2015, 15:51
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
vorgerichtliche Kosten sinds 571,43 (also mit Auslagen Mwst) also weniger als in der Klage.
Das Gericht ist auch von einem geringern Streitwert diesbzgl ausgegangen.
Das Gericht ist auch von einem geringern Streitwert diesbzgl ausgegangen.
- 15.06.2015, 15:08
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Also 1,3 VG abzgl 0,65 aus 10.000 GW 1,2 TG Auslagen + Mwst Summe Und der Rest macht das Gericht. (Was war dann das, was ich im RVG für Anfänger gelesen habe mit: 1,3 VG Anrechnung der GF aus bsp: 20.000,00 €, hiervon 60 %, Auslagen+MWST. In der Randnummer 799 steht, dass "der Kläger an vorgeri...
- 15.06.2015, 14:40
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Ok, sorry: 1. Der Beklagte zu 2 wird verurteilt an die Klägerin xxxx € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 & P. ü. Basiszinssatz seit xy nebst vorgerichtlichen Anwaltskosten von xx zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2 verpflichtet ist, der Klägerin 33 % ihrer materiellen und imat...
- 15.06.2015, 14:25
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Ja es war ein Unfall. Im Urteil heißt es aber xy % von der Beklagten zu erstatten an die Klägerin und xx % von der Klägerin an die Beklagten zu erstatten, um es zusammenzufassen. Von der Gegenseite kam KFA bzw. Kostenausgleichungsantrag und das Gericht hat uns ebenfalls gebeten einen einzureichen an...
- 15.06.2015, 13:21
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Die Gegenseite, die die 2 Beklagten vertritt hat das in einem KFA bzw. Kostenausgleichungsantrag gemacht. Der Beklagte zu 2 zahlt keine Ust. Im weiteren Tenor steht: Die Beklagte zu 2 wird verurteilt an die Klägerin xyz € nebst Zinsen.. seit , nebst vorgerichtlichen Anwalskosten von xx€ zu zahlen Ed...
- 15.06.2015, 11:34
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Danke euch: Die 10.000,00 € sind der außergerichtliche Schmerzensgeldanspruch, der in der Klage geltendgemacht wurde, der sonstige Streitwert ist 19.000,00. Dann habe ich noch eine Frage, wenn im Tenor des ergangenen Urteils steht: "Die Klägerin trägt 100 % der außergerichtlichen Anwaltskosten ...
- 12.06.2015, 09:48
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Re: Kostenfestsetzungsantrag mit oder ohne Geschäftsgebühr
Also mit übergangen meinst du jetzt die 10.00,00, daraus wurde die Geschäftsgebühr in der Klage geltendend gemacht der jetzige ist 19.000,00 oder stehe ich jetzt aufm Schlauch O.O