Die Suche ergab 58 Treffer

von Cocktail
06.04.2006, 16:17
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Lach...ne wohl eher mit nem netten abend ;)
von Cocktail
06.04.2006, 16:08
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Danke...alles klar....dann nehme ich sie rein...Tolles Forum, wirklich...macht spaß
von Cocktail
06.04.2006, 16:00
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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so sind wir männer halt...kennen keinen zickenterror ;) :sekt
von Cocktail
06.04.2006, 15:59
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Terminsgebühr bei Anerkenntnis??
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Terminsgebühr bei Anerkenntnis??

Hilfe...fällt die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren an, wenn die Gegenseite die Klagforderung anerkennt und der bestimmte Termin abgesetzt wurde???

Ich weiß das nie und heute bin ich mir verdammt unsicher

:ohmann
von Cocktail
06.04.2006, 15:44
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Wir hätten spaß im Job *lach* :cowboy
von Cocktail
06.04.2006, 15:39
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Ja, das ist mir doch bekannt, aber wir reden doch über den normalfall! auf jedenfall ist der drittschuldner ab dem zeitpunkt der Zustellung in der Verpflichtung...Mir ist kein Fall aus eigener Erfahrung bekannt, wo ein Pfüb aufgehoben wurde, weil die Schuldnerzustellung nicht geklappt hat.
von Cocktail
06.04.2006, 15:24
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Aber klar...das ist doch der Trick, wenn dein schuldner verzogen ist, du aber z.b. ne verdachtspfändung machen willst...das ist wirksam....

die schuldnerzustellung ist nur eine formalität!
von Cocktail
06.04.2006, 15:20
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Also, wenn der Pfüb nur nicht an den Schuldner zugestellt worden ist, dann ist doch der zweite Pfüb - Sorry - vollkommener Blödsinn! Die Zustellung an den Drittschuldner ist entscheidend, doch nicht die Zustellung an den Schuldner....und selbst wenn, dann stell den bereits erlassenen Pfüb nochmal an...
von Cocktail
06.04.2006, 14:59
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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Korrektur!! Die Kostenbelege reichen in Kopie aus! Diese müssen nicht im Original beigefügt werden :klugscheiss
von Cocktail
06.04.2006, 14:55
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Anwaltsgebühren für PfüB
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also 1. mit Scheck geht schneller, wenn ihr keine habt, dann einfach einreichen, die fordern euch dann zur Zahlung auf! Achtung, u.U. kann der Erlass sich hinziehen. 2. den Titel und die Kostennachweise vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen! Achtung! ungünstig bei zwei Anträgen für den selben Schuldner...