Danke.
Ein Problem bleibt uns immer noch.
Der Schuldner hat diese Garage mit den Autos in der Vermögensauskunft nicht angegeben.
Wir möchten jetzt irgendwie das richterliche Gehör umgehen und die Autos oder evtl. andere Gegenstände beschlagnahmen, ohne das der Schuldner vorgewarnt wird.
Ideen?
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- 27.11.2014, 17:26
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung eines PKW`s
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- 27.11.2014, 10:13
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung eines PKW`s
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Pfändung eines PKW`s
Hey, ich habe eine ZV-Sache, die mich ein wenig zum schwitzen bringt: Schuldner besitzt -nach Aussage des Mandantens- zwei Porsche. Diese stehen in 2 von ihm gemieteten Garagen. Bislang habe ich keine weiteren Daten über diese Fahrzeuge. Nur die Marke ist bekannt. Wie schicke ich den GVZ nun los und...