wenn das Ärztezentrum selbst als Kläger oder Beklagter auftritt, dann ist das Ärztezentrum der Mdt, damit EIN Mdt und keine Erhöhungsgebühr. wenn ihr aber Arzt 1 vertretet und Arzt 2 und die z.B. als Gesamtschuldner, dann habt ihr zwei Mandanten. ich vermute mal bei dem Rubum, dass es ein Mdt ist, ...