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- 16.11.2014, 22:18
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
Ich frage mich nur, wenn jede Partei die Hälfte der Kosten zu tragen hat, wieso muss man dann überhaupt seine Kosten anmelden?
- 16.11.2014, 22:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
Ja nur das Problem ist, Chef hat ja KFA verfügt und ich muss diesen auch jetzt einreichen.
- 16.11.2014, 21:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
also nochmal, einen ganz normalen KAA nach § 106 (da jede Partei ja 50 % zahlen muss)
also nur 3100 und 3104
also nur 3100 und 3104
- 16.11.2014, 21:34
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
Also mache ich jetzt einen KAA nur über die Gerichtskosten nach § 106
oder
einen ganz normalen KFA über die 3100, abzgl. Anrechnung der 2300, 3104, 7002 nach § 104 ?![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
oder
einen ganz normalen KFA über die 3100, abzgl. Anrechnung der 2300, 3104, 7002 nach § 104 ?
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)
- 16.11.2014, 20:31
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
Nochmal zu @13: Ich habe das ganze Forum durchsucht, bevor ich mein Thema eröffnet habe, aber in jedem Thema steht es nicht ausführlich erklärt. @Pepples: Also meint das Gericht mit außergerichtliche Kosten (gerichtliche Kosten) also einen KAA über Verfahrens und Terminsgebühr und einen KAA nach 106...
- 16.11.2014, 18:49
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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Re: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte
Ein KAA über GK und außergerichtliche Kosten, aber wieso dann auch über außergerichtliche, das verstehe ich nicht.
- 14.11.2014, 23:47
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
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KFA/KAA (die Kosten trägt jede Partei jeweils zur Hälfte)
Hallo, mich lässt eine Frage nicht in Ruhe. Unsere Mandanten wurden in einer zivilrechtlichen Angelegenheit verklagt. Jetzt kam das Urteil und die Klage wurde abgewiesen. Die KGE lautet: Jeder trägt die Kosten jeweils zur Hälfte. Was muss jetzt beantragt werden, KFA oder KAA und welche Gebühren? Ode...
- 13.11.2014, 15:10
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- Thema: Erledigung eines Teilbetrags erklären
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Re: Erledigung eines Teilbetrags erklären
oder muss ich schreiben in der Hautpsache für erledigt erklären?
- 13.11.2014, 15:04
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- Thema: Erledigung eines Teilbetrags erklären
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Re: Erledigung eines Teilbetrags erklären
zu 1.) an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1500,00 € zu zahlen
Heute erfolgte die Zahlung.
Heute erfolgte die Zahlung.
- 13.11.2014, 12:01
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- Thema: Erledigung eines Teilbetrags erklären
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Erledigung eines Teilbetrags erklären
Hallo, wir haben für einen Mandanten Klage wegen einer Kautionsrückzahlung eingereicht. Jetzt hat der Gegner einen Teilbetrag an unseren Mdt. gezahlt. Die Gerichtskosten wurden von unserem Mandanten bereits eingezahlt. Nunmehr müssen wir eine Erledigung hinsichtlich des Teilbetrags erklären. Wie kan...