Habe doch nochmal in meinen Büchern gewühlt und Chefe war auch der Meinung, dass für ein vorl. Zahlverbot keine Zustellung nötig ist.
Nach § 845 (1) 3 ZPO bedarf es für eine Vorpfändung keine gesonderte Zustellung.
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- 12.10.2007, 08:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot aus Notarieller Urkunde
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- 12.10.2007, 08:02
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- Thema: Vorläufiges Zahlungsverbot aus Notarieller Urkunde
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Vorläufiges Zahlungsverbot aus Notarieller Urkunde
Ich habe eben auch eine Sache auf den Tisch bekommen wo ich ein vorläufiges Zahlungsverbot betr. einer vollstreckbaren Not-Urkunde beantragen soll. Die vollstr. Ausfertigung der Urkunde wurde der Schuldnerseite jedoch noch nicht zugestellt. Ist die Zustellung für ein voläufiges Zahlungsverbot zwinge...
- 27.07.2007, 08:29
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Falls es sich um eine Ausbuchung einer Honorarsollstellung handelt kann ich Dir weiterhelfen: Honorarabrechnung - Erstellen - Stornierung Honorarsollstellung - Stornierung alter Honorarsollstellung ohne Rechnungsnummer - Az. angeben, Betrag eingeben der storniert werden soll, aber auf den MWST Satz ...
- 27.07.2007, 08:19
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