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von Suppenhuhn1985
25.06.2007, 15:55
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Verzicht auf Fahrerlaubnis, Abrechnung?
Antworten: 9
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Theoretisch ist dies so..... Aber der Mitarbeiter der Behörde hätte doch nicht mit deinem Chef gesprochen, wenn er nicht von einer ordentlichen Bevollmächtigung ausgegangen wäre. Also würde ich, wenn du die Kosten nunmehr dem Mandanten in Rechnung stellen sollst, die Gebühren ganz normal abrechnen (...
von Suppenhuhn1985
25.06.2007, 15:45
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Sandra sucht
Antworten: 9
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Ich habe vor 2 1/2 Monaten die Kündigung bekommen und musste mich zum 01.06.2007 neu bewerben.... so komisch es klingt, aber ich habe über die Bundesagentur für Arbeit eine neue Stelle gefunden und bin hier seit 1 1/2 Wochen (bisher ganz glücklich). Der Tipp mit www.meinestadt.de ist ganz gut. Die h...
von Suppenhuhn1985
25.06.2007, 15:37
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Verzicht auf Fahrerlaubnis, Abrechnung?
Antworten: 9
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Schau dir mal die Vorbemerkungen 5.1. und 5.1.2. genau an, dort wirst du fündig. Die Gebühren findest du ab 5101 VV ("Verfahren vor der Verwaltungsbehörde")