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- 03.06.2014, 14:38
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenstandswert bei einer Nichtanmeldung Abschlussprüfung
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Re: Gegenstandswert bei einer Nichtanmeldung Abschlussprüfun
Reintheoretisch sagt § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG aus, was du brauchst. Da heißt es "Soweit sich der Gegenstandswert aus diesen Vorschriften nicht ergibt und auch auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Sch...
- 03.06.2014, 14:09
- Forum: Sonstige EDV-bezogene Themen
- Thema: Ratenzahlungsvergleich (Nora)
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Re: Ratenzahlungsvergleich (Nora)
Das hier dürfte die falsche Forumsabteilung sein. Das ist eher etwas technisches und da gibt es extra einen Nora-Abschnitt. Such den doch mal auf und stelle dort deine Frage erneut. Ich arbeite zwar auch mit Nora, nur schreiben wir solche Vergleiche separat und haben kein Muster dafür. Viel Erfolg.
- 28.05.2014, 10:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Arbeitsrechtliche Angelegenheit abrechnen
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Re: Arbeitsrechtliche Angelegenheit abrechnen
Dann würde ich dem wahrscheinlich zustimmen. Der Vergleich scheint ja dann über den Differenzstreitwert (die 900,00 €) geschlossen worden zu sein. Und das Urteil dürfte dann ja nur noch die nicht verglichenen Teile des Verfahrens betreffen :) Und dort verringert sich danach logischerweise der Streit...
- 28.05.2014, 09:21
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Arbeitsrechtliche Angelegenheit abrechnen
- Antworten: 4
- Zugriffe: 967
Re: Arbeitsrechtliche Angelegenheit abrechnen
Um dir das zu beantworten habe ich folgende Fragen: Ist wirklich ein Urteil ergangen? Oder handelt es sich hier um einen (Vergleichs)Beschluss? Es ist eher selten, dass eine arbeitsrechtliche Angelegenheit per Urteil entschieden wird und (zumindest bei uns) noch nicht vorgekommen, dass bei einem Urt...
- 28.05.2014, 09:17
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
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Re: Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
Das ist ja großartig Vielen Dank für eure Hilfe
- 27.05.2014, 15:58
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
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Re: Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
Mensch, das ja wie in der Schule
Demnach würde ich auf die Verfahrensgebühr für das Hauptsacheverfahren bezüglich des Unterhaltes anrechnen, da die vorgerichtliche Tätigkeit mit der Klärung des Unterhaltes zu tun hatte.
Das ist wirklich so simpel?
Demnach würde ich auf die Verfahrensgebühr für das Hauptsacheverfahren bezüglich des Unterhaltes anrechnen, da die vorgerichtliche Tätigkeit mit der Klärung des Unterhaltes zu tun hatte.
Das ist wirklich so simpel?
- 27.05.2014, 15:23
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
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- Zugriffe: 768
Familiensachen Verfahren und Vorgerichtliches
Hallo liebe Forengemeinde, ich bin neu hier und hoffe, dass ich in den richtigen Abteilungen lande :) Heute habe ich ein familienrechtliches Problem. Es ist folgendermaßen: 1. vorgerichtliche Tätigkeit (Gegenseite angeschrieben bezüglich Kindesunterhalt) 2. Scheidungsverfahren 3. einstweilige Anordn...