Also du nimmst die - 1,3 Verfahrensgebühr, § 13 Nr. 3100 VV RVG - Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG - MB-Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. - Bei den Auslagen kommt es auf den Gegenstandswert an, aber die bleiben bestehen - 0,5 Verfahrensgebühr, Antrag auf VB § 13, Nr. 3308 VV RVG Post- und Tel...