Jetzt erkenn ich meinen Denkfehlericerose hat geschrieben:der Vergleich an sich ja, aber nicht die vollstreckbare Ausfertigung.
Stellste halt über GVZ zu, aber an den Anwalt.
Aber wieso nicht einfach an den Schuldner direkt?
Jetzt erkenn ich meinen Denkfehlericerose hat geschrieben:der Vergleich an sich ja, aber nicht die vollstreckbare Ausfertigung.
Stellste halt über GVZ zu, aber an den Anwalt.