Zur Notwendigkeit von beglaubigten Abschriften verweise ich mal auf diesen Thread: http://www.foreno.de/sonstige-berufsbez ... 82464.html
Ich würde für alle Beteiligten auf der Gegenseite eine Abschrift beifügen (also auch für den Verfahrensbeistand).
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- 04.11.2016, 09:55
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Einreichung von Abschriften bei Gericht
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- 03.11.2016, 14:02
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Teilversäumnis- u. Schlussurteil
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Re: Teilversäumnis- u. Schlussurteil
Fällt da überhaupt eine TG an? :kopfkratz 3104 Terminsgebühr, soweit in Nummer 3106 nichts anderes bestimmt ist ....................................... 1,2 (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn1. in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien od...
- 03.11.2016, 10:03
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: beglaubigte Abschrift Berufung
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Re: beglaubigte Abschrift Berufung
Nur so als rechtliche Grundlage: § 133 Abschriften (1) Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen. Das gilt nicht für elektronisch übermittelte Dokumente sowie für An...
- 02.11.2016, 16:52
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- Thema: Zustellung MB
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Re: Zustellung MB
Ist ja aber mE unerheblich, weil ab Einwurf des MB in den Briefkasten (und somit Eingang in den Herrschaftsbereich des Schuldners) der MB als zugestellt anzusehen ist und die Haftung wg Kenntnisnahme ab diesem Moment bei dem Schuldner liegt, oder?
- 01.11.2016, 13:14
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- Thema: Mehrwertsteuer öffentlicher Nahverkehr
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- 26.10.2016, 13:34
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- Thema: Fristablauf Rechtsbeschwerde, Feiertag
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Re: Fristablauf Rechtsbeschwerde, Feiertag
Ich würde behaupten, der Gerichtsort ist entscheidend. 12 Es kann dahinstehen, ob die Übersendung der Berufungsschrift an das Oberlandesgericht Hamm ohne Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers, welches sich der Kläger zurechnen lassen müsste, erfolgte. Der Prozessbevollmächtigte des Klä...
- 25.10.2016, 14:47
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- Thema: Auslagenpauschale bei mehreren Schuldnern
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- 20.10.2016, 13:54
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- Thema: Zustellung Vergleich - an wen?
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Re: Zustellung Vergleich - an wen?
Aber wieso nicht einfach an den Schuldner direkt? Naja, das wäre nicht falsch, aber schlicht unkollegial. Manche Kollegen RAe stört das gewaltig. Allerdings: wenn die Mitwirkung an der Zustellung verweigert wird ...da bringt Crydea mich jetzt aber zum Nachdenken :pfeif [...] Genau deswegen. :pfeif
- 20.10.2016, 13:38
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- Thema: Zustellung Vergleich - an wen?
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Re: Zustellung Vergleich - an wen?
Jetzt erkenn ich meinen Denkfehlericerose hat geschrieben:der Vergleich an sich ja, aber nicht die vollstreckbare Ausfertigung.
Stellste halt über GVZ zu, aber an den Anwalt.
Aber wieso nicht einfach an den Schuldner direkt?
- 20.10.2016, 13:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zustellung Vergleich - an wen?
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Re: Zustellung Vergleich - an wen?
Wird der gerichtliche Vergleich nicht vom Gericht zugestellt?