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- 23.11.2012, 18:34
- Forum: Insolvenz
- Thema: Einstellung der ZV gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InSO
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Re: Einstellung der ZV gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InSO
Du kannst den InsO-Verwalter um Übersendung des Eröffnungsbeschlusses bitten. Wenn tatsächlich ein Insolvenzverfahren läuft, kann man die Forderung dann zur Tabelle anmelden. Es kann allerdings auch sein, dass der Insolvenzverwalter nur ein vorläufiger ist, weil noch geprüft werden muss, ob das InsO...
- 23.11.2012, 18:22
- Forum: Insolvenz
- Thema: Einstellung der ZV gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InSO
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- Zugriffe: 2157
Re: Einstellung der ZV gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InSO
Sobald der Schuldner im Insolvenzverfahren ist, kannst du gegen diesen nicht vollstrecken, es sei denn, ihr seid Neugläubiger. Das heißt, eure Forderung ist erst nach Insolvenzeröffnung entstanden. Unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de" target="blank kannst du nachschauen, ob das I...
- 19.11.2012, 21:52
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Frustriert
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Re: Frustriert
Ich kann Dir auch wirklich nur raten, wenn der Urlaub nicht gewährt wird, zum Arzt zu gehen. Wenn Du danach eh nicht mehr dort arbeitest, kann es Dir doch egal sein, was sie dann darüber denken. Ich würde mir auf jeden Fall nicht mein Prüfungsergebnis versauen lassen... Nun ja, das ist aber ein Gru...
- 18.11.2012, 14:11
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Frustriert
- Antworten: 61
- Zugriffe: 9247
Re: Frustriert
Das Schreiben wird dir aber auch nicht helfen. Ich denke nicht, dass sich durch das Schreiben was ändert und deine Chefin sich deswegen umentscheidet. Und für was willst du das als Beleg haben? Das versteh ich jetzt nicht ganz :kopfkratz Du gibt das Schreiben deiner Chefin, die gibt dir trotzdem kei...
- 18.11.2012, 14:06
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sofortige Beschwerde
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Re: Abrechnung sofortige Beschwerde
Dann soll er sich die Kommentierung hierzu anschauen, da steht vielleicht was dazu drin ![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
- 18.11.2012, 12:35
- Forum: GKG
- Thema: Gerichtskosten Berufungsverfahren nicht eingezahlt
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Re: Gerichtskosten Berufungsverfahren nicht eingezahlt
Es heißt nur, dass die Gerichtskosten mit Einreichung der Berufung fällig werden (§ 6 GKG), es gibt aber keine Vorauszahlungspflicht in der Berufungsinstanz (§ 12 GKG). Von daher stellt das Gericht die Berufung + Begründung gleich an den Gegner zu und stellt dann die Kostenrechnung an die Partei, di...
- 18.11.2012, 12:12
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sofortige Beschwerde
- Antworten: 8
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Re: Abrechnung sofortige Beschwerde
In Nr. 3500 steht "... für Verfahren über die Beschwerde ..." Und da ihr am Beschwerdeverfahren "teilgenommen" habt, dürfte auch die 0,5 Verfahrensgebühr entstanden sein.
- 15.11.2012, 19:44
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: vergleichswert
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Re: vergleichswert
Ehrlich gesagt, bin ich bei solch einer Konstellation noch nie auf die Idee gekommen wie in #5 abzurechnen. Ich hab immer die "0,8-Version" genommen und die wurde auch immer gezahlt. Ich hab das auch nie gesehen, dass jemand wie in #5 abgerechnet hat, ich muss mich mal morgen über unsere &...
- 12.11.2012, 21:33
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Streitwert unklar
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Re: Streitwert unklar
Liesel, weil sich die beiden Anträge teilweise decken ... Wenn ich beantrage, dass das AV nicht durch die Kündigung vom xy beendet wurde und über den (als Beispiel) 30.06.2012 hinaus fortbesteht, gibts für die Anträge (die wahrscheinlich als Klageerweiterung geltend gemacht werden), die dahingehend ...
- 10.11.2012, 21:07
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Unterschiedliche Streitwertfestsetzung für Kläger/Beklagte
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Re: Unterschiedliche Streitwertfestsetzung für Kläger/Beklag
Gegenstandswert I. Instanz wurde folgendermaßen festgesetzt: Verfahren ab Klageeingang 2.475,00 €; Verfahren ab Teilerledigung 1.709,00 €. Hilft irgendwie auch nicht weiter. Stimmt. Also, ich würde das dann auch so handhaben und bei Gericht anrufen. Bin ja gespannt, was dabei heraus kommt. Vielleic...