Hi Immi,
ich würde dir ja gern weiter helfen, aber so genau weiß ich das jetzt auch nicht. Hab so etwas noch nicht abgerechnet. Rein vom Gefühl würde ich sagen, dass du die GG nach 2300 VV nimmst, aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht.
Ich hoffe, es kann hier noch jemand weiterhelfen.
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- 29.01.2008, 11:01
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@Natalia: ich verstehe dich da voll und ganz und kann es auch richtig nachvollziehen ... während meiner Ausbildung und auch in den 2 Monaten, in denen ich noch in meiner alten Kanzlei gearbeitet hab, musste ich meistens nur Privatzeug machen und zwar nicht nur für den Chef, sondern auch für die Frau...
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Damals in meiner Ausbildung hab ich auch Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben müssen. Einmal eine fürs Notariat und dann noch extra eine für den Anwaltsbereich. In meinem Arbeitsvertrag stand damals nichts darüber, aber auch mit denen Formularblättern, die ich zusätzlich unterschreiben musste...
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also, ich bin zwar keine Notarfachangestellte, hab aber meine Ausbildung bei einem Rechtsanwalt und Notar gemacht. Wenn im Vertrag steht, dass der Verwalter noch zustimmen muss und so Sachen, darfst du den Vertrag nicht mit der Auflassung rausschicken. Also wir haben dann immer den Beteiligten und a...
- 06.12.2007, 21:09
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@stardustcafe: ich würde auf jeden Fall mal bei den Lehrern nachfragen, was ihr überhaupt benutzen dürft ... bei uns stand nämlich auch explizit in den Prüfungen z. B. BGB oder ZPO / andere Gesetzestexte durfte man nicht benutzen ... wie gesagt, ich würde mich einfach nochmal informieren, sicher ist...
- 23.11.2007, 16:46
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@janin: also ich kann es nur so sagen, wie ich es in der Ausbildung gelernt habe und auch in der Prüfung gemacht hatte ... die war dieses Jahr ... aber laut unserer Lehrerin ist das Thema anscheinend wieso streitig, ob man nicht rechtshängige Ansprüche mit in die Terminsgebühr nimmt ... wie gesagt, ...