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- 13.08.2013, 13:03
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Löschung Wohrecht
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Re: Löschung Wohrecht
Ok, dann schreibe ich das Grundbuchamt zwecks Löschung an und füge die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils bei, ja?
- 13.08.2013, 11:44
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Löschung Wohrecht
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- Zugriffe: 984
Re: Löschung Wohrecht
Hallo Jupp, Unser Mandant (Kläger) ist Eigentümer des Grundstückes, der Beklagte Inhaber des Wohnungsrechtes. Also mach ich hier nur ein Schreiben an das Grundbuchamt mit dem Löschungsantrag fertig und vollstreckbare Ausfertigung des Urteils mit Rechtskraftvermerk beifügen. Notariell beglaubigter Lö...
- 13.08.2013, 10:57
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Löschung Wohrecht
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Löschung Wohrecht
Hallo Ihr lieben Notariatsfachleute, ich hoffe sehr auf Hilfe. Wir haben ein Urteil erwirkt (vertreten den Kläger): der Beklagte wird verurteilt, das im Grundbuch... eingetragene Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB aufzugeben und dessen Löschung in der Form des § 29 GBO zu bewilligen. Verfügung: Wohnrech...
- 12.08.2013, 10:30
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Gerichtskostenerstattung Österreich
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Re: Gerichtskostenerstattung Österreich
Nein, wir haben die Verfahren zwecks Prozessführung an eine Kanzlei in Österreich weitergegeben. Die Kosten wurden durch einen Prozessfinanzierer gezahlt und der fragt nun nach, ob es in Österreich ebenfalls bei Vergleichsabschluss Gerichtskostenerstattung gibt.
- 05.08.2013, 14:59
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Gerichtskostenerstattung Österreich
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Gerichtskostenerstattung Österreich
Hallo,
wir haben drei Klageverfahren in Österreich geführt und in allen drei Verfahren einen Vergleich geschlossen. Gibt es in Österreich dann auch Gerichtskostenerstattung? Habe jetzt nichts gefunden...
Kann mir jemand helfen?
Vielen vielen Dank!
renofix
wir haben drei Klageverfahren in Österreich geführt und in allen drei Verfahren einen Vergleich geschlossen. Gibt es in Österreich dann auch Gerichtskostenerstattung? Habe jetzt nichts gefunden...
Kann mir jemand helfen?
Vielen vielen Dank!
renofix
- 17.07.2013, 11:02
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Streitwert erst Teilurteil dann im Berufungsverfahren
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Re: Streitwert erst Teilurteil dann im Berufungsverfahren
Danke, habe auch nochmal darüber geschlafen. Da es eine Stufenklage war und ein Teilurteil ergangen ist, wird die Sache wohl nun zurück an das LG zur weiteren Entscheidung zurückgehen. Dann hoffe ich, dass im Schlussurteil die Kostenentscheidung mit einem klaren Streitwert ergeht.
LG renofix
LG renofix
- 16.07.2013, 14:17
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Streitwert erst Teilurteil dann im Berufungsverfahren
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Streitwert erst Teilurteil dann im Berufungsverfahren
Hallo Ihr Lieben, wir haben ein Teilurteil, Kostenentsteidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Streitwert: 2.300.000,00 €. Im Berufungsverfahren dann Urteil mit Kostenentscheidung und Streitwert: 2.369.799,92 €. Gilt dieser Streitwert nun auch für die I. Instanz oder verbleibt es dort bei 2.300...
- 27.05.2013, 09:42
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Einwohnermeldeamtsanfrage in Frankreich
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- 24.05.2013, 11:23
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Einwohnermeldeamtsanfrage in Frankreich
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Einwohnermeldeamtsanfrage in Frankreich
Hallo, ich weiss, dass es keine Meldepflicht in Frankreich gibt. Habe ich trotzdem die Möglich eine Anschrift in Frankreich zu überprüfen? Wir haben einen Schuldner, welcher "angeblich" in F-57100 Thionville lebt. Wohin kann ich mich in Frankreich wenden? Bitte eine Adresse, den Text für d...
- 23.05.2013, 13:28
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Frage zum Wohnungsgrundbuch
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Re: Frage zum Wohnungsgrundbuch
Hallo und herzlichen Dank,
habe gerade nochmal mit dem Grundbuchamt telefoniert und ja, der Schuldner hat noch eine weitere ETW mit weiterem Grundbuch. Hier war unsere Auskunft aus dem Liegenschaftskataster unvollständig, diese haben uns nur eine Wohnung mitgeteilt.
LG renofix
habe gerade nochmal mit dem Grundbuchamt telefoniert und ja, der Schuldner hat noch eine weitere ETW mit weiterem Grundbuch. Hier war unsere Auskunft aus dem Liegenschaftskataster unvollständig, diese haben uns nur eine Wohnung mitgeteilt.
LG renofix