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- 20.05.2018, 20:50
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: GmbH & Co. Kg Satzungsänderung
- Antworten: 2
- Zugriffe: 1050
Re: GmbH & Co. Kg Satzungsänderung
Vielen Dank für die prompte Antwort.
- 19.05.2018, 21:08
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: GmbH & Co. Kg Satzungsänderung
- Antworten: 2
- Zugriffe: 1050
GmbH & Co. Kg Satzungsänderung
Hallo meine Lieben, Ich habe eine Satzungsänderung (Gegenstand des Unternehmens) einer GmbH & Co. KG vorbereitet und diese wurde auf Wunsch des Mandanten beurkundet. Wie würdet ihr abrechnen? Wirklich richtig viel habe ich dazu in der Literatur nicht gefunden. Hier würde ich entweder den Regelwe...
- 11.05.2017, 12:32
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbauseinandersetzung
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- Zugriffe: 2007
Re: Erbauseinandersetzung
Vielleicht sollte ich vorab die Grundbücher berichtigen lassen, damit ich einen aktuellen Eigentümerbestand habe. Puhh ist das schwierig. Ich werde mir da noch einmal meine Gedanken machen und dann vorgehen wie du es empfohlen hast. Danke noch einmal. Bei weiteren Fragen würde noch einmal gerne auf ...
- 11.05.2017, 12:20
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbauseinandersetzung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 2007
Re: Erbauseinandersetzung
Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag.
Es ist genau so wie du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast.
Eigentlich war ich der Meinung da der Vater verstorben ist gibt es keine Erbengemeinschaft nach der ersten Ehefrau mehr
Es geht nur um Eigentum
Es ist genau so wie du in deinem ersten Beitrag geschrieben hast.
Eigentlich war ich der Meinung da der Vater verstorben ist gibt es keine Erbengemeinschaft nach der ersten Ehefrau mehr
Es geht nur um Eigentum
- 10.05.2017, 15:17
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbauseinandersetzung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 2007
Erbauseinandersetzung
Hallo ihr Lieben, ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Ich soll eine Erbauseinandersetzung vorbereiten. Eigentümer sind Herr x zu 1/2 Anteil und Herr x und Sohn y in Erbengemeinschaft zu 1/2 Anteil nach der vorverstorbenen 1. Ehefrau. Nun ist Herr x verstorben und beerbt worden zu 1/2 von seiner...
- 15.06.2015, 22:22
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Fortsetzung einer GmbH
- Antworten: 1
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Fortsetzung einer GmbH
hallo zusammen, wer kann mir bei der nachfolgenden berechnung behilflich sein? bin mir sehr unsicher. :roll: es wurde beschlossen und angemeldet. - die aufgelöste gesellschaft wird fortgesetzt und der auflösungsbeschluss aufgehoben. - die liquidatoren A und B werden abberufen. ihnen wird entlastung ...
- 21.04.2015, 16:58
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
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Re: Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
wohin gemailt?
Leider hatte ich keine neue Nachricht in meinem Postfach
Leider hatte ich keine neue Nachricht in meinem Postfach
- 21.04.2015, 15:35
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1599
Re: Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
Von Banken haben wir leider keine Muster.
Habe aber schon etwas anderes gefunden.
Trotzdem vielen Dank
Habe aber schon etwas anderes gefunden.
Trotzdem vielen Dank
- 21.04.2015, 12:08
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1599
Dienstbarkeit Telefon, Wasser-Abwasser, Strom Gras
Hallo, welchen Inhalt/Text/Formalien müssen für einen Antrag auf Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten vorliegen? Hat vielleicht jemand eine Vorlage? Es geht hier insbesondere um die Eintragung eines Telefon, Wasser, Abwasser, Strom, Gas - Leitungsrecht sowie ein Wegerecht, in dem der G...
- 08.04.2015, 20:14
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Abrechnung wechselseitiger Unterhaltsverzicht bei ALG-Bezieh
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Re: Abrechnung wechselseitiger Unterhaltsverzicht bei ALG-Be
Sorry, meinte Paragraph 52 Abs. 4 Gnotkg Nutzungs- u. Leistungsrechte
Also den 15 - fachen Jahreswert.
Ich hätte aus eigener Empfindung, wirkl. 1 x 5.000 € nach Paragraph 36 I., iVm III angesetzt.
Danke für Ihre Hilfe Herr Filzek
Also den 15 - fachen Jahreswert.
Ich hätte aus eigener Empfindung, wirkl. 1 x 5.000 € nach Paragraph 36 I., iVm III angesetzt.
Danke für Ihre Hilfe Herr Filzek